Die Bundesregierung lockerte die Regeln für die Kurzarbeit. Arbeitgeber profitieren von vereinfachten Voraussetzungen und erweiterten Leistungen. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sind Mitte März (13.03.2020) von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Sie treten rückwirkend zum 1. März in Kraft.
Nachfolgend haben wir wichtige Fragen rund um die Kurzarbeit für Arbeitnehmer zusammengestellt.
Wer bezahlt das Kurzarbeitergeld an den Arbeitnehmer?
- Der Arbeitgeber zahlt das Kurzarbeitergeld an den Arbeitnehmer.
Wann erhalten Arbeitnehmer das Kurzarbeitergeld?
- Arbeitnehmer erhalt das Kurzarbeitergeld zu dem Termin an dem das reguläre Gehalt fällig wird.
Wer erhält das Geld?
- Arbeitnehmer und Leiharbeiter erhalten Kurzarbeitergeld.
Wer beantragt das Geld?
- Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt.
Wie schnell darf der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen?
- Es bestehen keine gesetzlichen Fristen zur Ankündigung.
- Ist die Kurzarbeit im Arbeitsvertrag vereinbart, darf die Anordnung der Kurzarbeit nicht fristlos erfolgen.
- In Betrieben mit Betriebsrat ist in der Regel eine Abstimmung mit dem Betriebsrat erforderlich.
Müssen Arbeitnehmer der Kurzarbeit zustimmen?
- Nein. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn bereits eine Regelung im Arbeitsvertrag besteht.
- Ja. Eine persönliche Zustimmung ist erforderlich, wenn keine Regelung besteht (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag).
- Nein. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn bereits eine Regelung im Tarifvertrag besteht.
Wie viel wird erstattet, wenn der Arbeitsausfall 100 Prozent beträgt?
- Arbeitnehmer erhalten normalerweise rund 60 % des ausgefallenen Nettolohns.
- Arbeitnehmer mit Kind erhalten normalerweise rund 67 % des ausgefallenen Nettolohns.
- Die genauen Beträge können Sie dieser Tabelle entnehmen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug050-2016_ba014803.pdf
Soziale Absicherung während der Kurzarbeit
- Die soziale Absicherung für die Arbeitnehmer bleibt erhalten. Beiträge für die Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung werden weiterhin bezahlt.
Gibt es Bemessungsgrenzen für das Kurzarbeitergeld 2020 im Westen?
- Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 6.900 Euro pro Monat (West)
- Das Kurzarbeitergeld kann den Betrag von 4.623,00 Euro (West) nicht überschreiten
- Tarifliche Regelungen können Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld vorsehen.
Gibt es Bemessungsgrenzen für das Kurzarbeitergeld 2020 im Osten?
- Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 6.450 Euro pro Monat (Ost).
- Das Kurzarbeitergeld kann den Betrag von 4.321,50 Euro (Ost) nicht überschreiten
- Tarifliche Regelungen können Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld vorsehen
Wie lange wird das Geld bezahlt?
- Das Geld wird maximal 12 Monate lang gezahlt.
- Die Regierung kann die Auszahlung auf 24 Monate verlängern
- Die Bezugsdauer kann unterbrochen werden, wenn der Betrieb wieder Aufträge erhält.
Was passiert mit Urlaubsansprüchen aus dem Vorjahr 2019?
- Urlaub aus dem Jahr 2019 muss vollständig genommen worden sein, bevor KuG für den Arbeitnehmer beantragt werden kann.
Auswirkungen von bereits bestehenden Nebentätigkeiten
- Hat der Kurzarbeiter eine Nebentätigkeit bereits vor Beginn der Kurzarbeit aufgenommen, ergeben sich keine Auswirkungen. Die Nebentätigkeit hat keine Auswirkungen auf das Kurzarbeitergeld und wird nicht angerechnet.
Auswirkungen von neu aufgenommenen Nebentätigkeiten
- Nimmt der Kurzarbeiter eine Nebentätigkeit während der Kurzarbeit auf, ergeben sich keine Auswirkungen. Die Nebentätigkeit hat keine Auswirkungen auf das Kurzarbeitergeld und wird nicht angerechnet. Damit will die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, vorübergehende Tätigkeiten freiwillig aufzunehmen (zum Beispiel im Gesundheitswesen und in der Landwirtschaft).
Betriebsbedingte Kündigung während der Kurzarbeit
- Während der Kurzarbeit sind betriebsbedingte Kündigungen möglich. Die Kurzarbeit schließt betriebsbedingte Kündigungen nicht aus.
Berechnung Arbeitslosengeld
- Werden Arbeitnehmer nach dem Bezug von Kurzarbeitergeld arbeitslos, wird das Kurzarbeitergeld nicht berücksichtigt. Dem Arbeitnehmer entstehen keine Nachteile. Das Arbeitslosengeld berechnet sich nach dem Arbeitsentgelt, das ohne den Arbeitsausfall erzielt worden wäre.
Die oben genannten Informationen stammen aus Quellen vom 25.03.2020, wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Arbeitsagentur (ARGE)