Seit dem 1. Januar 2020 gilt der neue Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Bahntickets für Fernzugreisen. Die Bundesregierung gab den neuen Steuersatz am 22. Dezember im Rahmen der Verabschiedung des Klimaschutzpaketes bekannt. Mit der Reduzierung von 19 auf 7 Prozent will der Gesetzgeber die Weichen für eine klimafreundliche Mobilität stellen. Für die Bahnreisenden ist dies eine erfreuliche Nachricht, Arbeitgeber müssen die Mehrwertsteuersenkung bei der Abrechnung von Dienstreisen berücksichtigen.
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Bei der korrekten Abrechnung von Dienstreisen ist es wichtig alle aktuellen Änderungen zu berücksichtigen. Eine Online Reisekostensoftware stellt immer die korrekten Mehrwertsteuersätze bereit.
Für welche Fernreisen gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent?
Für Fernzugreisen mit ICE und IC
Innerdeutsche Fernzugreisen mit ICE und IC
Wie werden Reisen im Nahverkehr besteuert?
Im Nahverkehr gilt bereits seit 2014 eine Umsatzsteuer von 7 Prozent
Zum Nahverkehr gehören Strecken innerhalb einer Gemeinde
Zum Nahverkehr gehört eine Strecke von maximal 50 Kilometern
Der ermäßigte Steuersatz gilt für Busse und Bahnen im Linienverkehr
Welche Anbieter beteiligen sich an der Mehrwertsteuer-Reform?
Die folgenden Anbieter geben den Steuervorteil im Fernverkehr an die Fahrgäste weiter:
Deutsche Bahn
Flixtrain – Flixmobility GmbH
ÖBB – Österreichische Bundesbahnen
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