Viele Studierende entscheiden sich während ihres Studiums für eine Werkstudentenstelle, um praktische Erfahrung zu sammeln und gleichzeitig Geld zu verdienen. Doch dabei gibt es einige wichtige arbeitsrechtliche Regelungen zu beachten, insbesondere in Bezug auf die Arbeitszeit von Werkstudenten. Wer die geltenden Vorschriften nicht kennt oder missachtet, riskiert finanzielle und rechtliche Konsequenzen.
In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zur zulässigen Arbeitszeit, den Rechten und Pflichten als Werkstudent sowie häufige Fehler und deren Folgen. Außerdem klären wir Fragen rund um Gehalt, Kündigungsfristen und geben wertvolle Tipps, damit du Studium und Job optimal miteinander vereinbaren kannst.
Das Wichtigste in Kürze:
- Werkstudenten dürfen während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten; in den Semesterferien sind bis zu 40 Stunden pro Woche erlaubt.
- Werkstudenten haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, Urlaub und Pausenregelungen.
- Zu den größten Risiken gehören die Überschreitung der Arbeitszeitgrenzen, fehlerhafte Zeiterfassung und fehlende Kenntnisse über steuerliche Freibeträge, die zu finanziellen Nachteilen führen können.
Inhalt
- 1 Was gilt als zulässige Arbeitszeit für Werkstudenten?
- 2 Zeiterfassung für Werkstunden
- 3 Rechte und Pflichten von Werkstudenten
- 4 Werkstudentprivileg: Voraussetzungen für die Anwendung
- 5 Gehalt und Verdienstmöglichkeiten als Werkstudent
- 6 Typische Fehler und deren Konsequenzen
- 7 Kündigungsfristen und Rechte von Werkstudenten
- 8 Unterschiede zwischen befristeten und unbefristeten Verträgen
Was gilt als zulässige Arbeitszeit für Werkstudenten?
Die Arbeitszeit für Werkstudenten ist gesetzlich geregelt, um sicherzustellen, dass das Studium im Vordergrund bleibt. Grundsätzlich gilt die 20-Stunden-Regel, die besagt, dass Werkstudenten während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Diese Regel dient dazu, den Fokus auf das Studium zu legen und den Status als ordentlicher Student nicht zu gefährden. Monatlich ergibt sich daraus eine maximale Arbeitszeit von rund 80 Stunden, wobei Schwankungen durch flexible Arbeitszeitmodelle möglich sind. Diese Begrenzung dient dem Schutz des Studiums und hat sozialversicherungsrechtliche Vorteile: Werkstudenten bleiben in der Regel von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Arbeitgeber müssen darauf achten, dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird, da dies sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Diese Tabelle verdeutlicht die Grenzen und Möglichkeiten für Werkstudenten hinsichtlich ihrer Arbeitszeiten.
Kategorie | Details |
---|---|
Grundsätzliche Regelung | 20-Stunden-Regel: Maximale Arbeitszeit pro Woche während der Vorlesungszeit. |
Wöchentliche Höchstarbeitszeit während der Vorlesungszeit | 20 Stunden pro Woche |
Monatliche Höchstarbeitszeit | Rund 80 Stunden pro Monat, Schwankungen durch flexible Arbeitszeitmodelle möglich. |
Sozialversicherungsrechtliche Vorteile | Befreiung von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung; Überschreitung kann sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen haben. |
Ausnahmen von der Regel | Überschreitung erlaubt bei Arbeit in Abend- und Nachtstunden oder an Wochenenden, da Kernzeiten des Studiums nicht beeinträchtigt werden. |
Maximale Arbeitszeit in den Semesterferien | Bis zu 40 Stunden pro Woche während der Semesterferien, um finanzielle Rücklagen zu bauen oder praktische Erfahrungen zu sammern. |
Durchschnittliche Arbeitszeit über das Jahr | Durchschnittlich nicht dauerhaft über 20 Stunden pro Woche, um den Werkstudentenstatus zu behalten. |
Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel
In bestimmten Fällen sind Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel möglich. Eine Überschreitung ist erlaubt, wenn die Arbeit hauptsächlich in den Abend- und Nachtstunden oder an Wochenenden erfolgt. Dies wird damit begründet, dass die Kernzeiten des Studiums dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Maximale Arbeitszeit für Werkstudenten in den Semesterferien
Auch während der vorlesungsfreien Zeit dürfen Werkstudenten mehr arbeiten, da das Studium in diesem Zeitraum nicht so stark beansprucht. In den Semesterferien ist eine maximale Arbeitszeit von bis zu 40 Stunden pro Woche erlaubt. Diese Ausnahmeregelung erlaubt es, finanzielle Rücklagen aufzubauen oder praktische Erfahrungen in längeren Arbeitszeiträumen zu sammeln. Die überschrittene Arbeitszeit in den Semesterferien wird jedoch auf das gesamte Jahr angerechnet, weshalb es wichtig ist, die durchschnittliche Wochenarbeitszeit im Blick zu behalten. Die durchschnittliche Arbeitszeit über das Jahr hinweg darf nicht dauerhaft 20 Stunden pro Woche übersteigen, um den Werkstudentenstatus zu behalten.
Unterschiede zwischen Bachelor- und Masterstudenten
Die Arbeitszeitregelungen unterscheiden sich grundsätzlich nicht zwischen Bachelor- und Masterstudenten. Beide müssen sich an die geltenden gesetzlichen Vorgaben halten, insbesondere an die 20-Stunden-Regel während des Semesters. Allerdings gibt es in der Praxis Unterschiede, da Masterstudenten oft ein intensiveres Studium mit mehr Projekt- und Forschungsarbeit haben. Hier empfiehlt es sich, flexible Arbeitszeitmodelle mit dem Arbeitgeber abzustimmen, um Studium und Job in Einklang zu bringen.
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Zeiterfassung für Werkstunden
Digitale Zeiterfassungssysteme bieten flexible Lösungen für die Arbeitszeitverwaltung von Werkstudenten. Durch die Einrichtung eines Stundenkontos können Unternehmen die Arbeitsstunden ihrer studentischen Mitarbeiter präzise erfassen und verwalten. Am Ende des Monats wird der Werkstudent entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bezahlt. Dies fördert eine transparente und gerechte Abrechnung. Zeiterfassungs-Apps ermöglichen es den Werkstudenten, ihre Arbeitszeiten unkompliziert über ein Smartphone zu tracken. So kann die Zeiterfassung direkt am Arbeitsplatz oder unterwegs erfolgen.
Werkstudenten, die lieber eigenständig ihre Arbeitszeiten verwalten möchten, können auf eine Vielzahl kostenloser Lösungen zurückgreifen. Diese Tools bieten oft grundlegende Funktionen der Zeiterfassung, die es den Studierenden ermöglichen, ihre Arbeitsstunden selbstständig zu dokumentieren und zu überwachen. Dadurch gewinnen sie mehr Kontrolle und Übersicht über ihre Arbeitszeiten und können ihre Planung effektiv gestalten.
Rechte und Pflichten von Werkstudenten
Werkstudenten profitieren von besonderen arbeitsrechtlichen Regelungen, die ihnen bestimmte Rechte und Pflichten auferlegen. Diese Regelungen ermöglichen eine flexible Vereinbarkeit von Studium und Job, setzen aber klare Grenzen hinsichtlich der Arbeitszeit und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben.
Regelung | Beschreibung | Besonderheiten |
---|---|---|
Urlaubsanspruch | Werkstudenten haben Anspruch auf bezahlten Urlaub gemäß Bundesurlaubsgesetz. | Berechnung erfolgt anteilig je nach wöchentlicher Arbeitszeit. |
Pausenregelung | Ab 6 Stunden Arbeitszeit: 30 Minuten Pause. Ab 9 Stunden: 45 Minuten Pause. | Pausen müssen spätestens nach 6 Stunden genommen werden. |
Ruhezeiten zwischen Arbeitstagen | Mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen. | Gilt für alle regulären Arbeitstage. |
Sozialversicherungspflicht | Befreiung von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bis max. 20 Stunden pro Woche. | Bei Überschreitung tritt volle Versicherungspflicht ein. |
Steuerpflicht | Einkünfte über dem jährlichen Freibetrag (ca. 10.908 € in 2023) sind steuerpflichtig. | Einkünfte unterhalb des Freibetrags bleiben steuerfrei. |
Urlaubsanspruch und Berechnung bei unregelmäßiger Arbeitszeit
Auch Werkstudenten haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, der sich nach dem Bundesurlaubsgesetz richtet. Der Urlaubsanspruch wird anteilig zur regelmäßigen Wochenarbeitszeit berechnet. Bei unregelmäßiger Arbeitszeit erfolgt die Berechnung auf Basis des Durchschnitts der vergangenen Monate. Werkstudenten sollten ihren Urlaub rechtzeitig planen und mit dem Arbeitgeber abstimmen, um Engpässe zu vermeiden.
Anspruch auf Pausen und Ruhezeiten
Werkstudenten haben wie andere Arbeitnehmer Anspruch auf Pausen und Ruhezeiten. Nach dem Arbeitszeitgesetz steht ihnen bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten zu. Bei mehr als neun Stunden beträgt die gesetzliche Pausenzeit mindestens 45 Minuten. Zwischen zwei Arbeitseinsätzen muss zudem eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingehalten werden. Diese Regelungen dienen dem Gesundheitsschutz und sollen Überlastung vermeiden.
Sozialversicherungs- und Steuerpflichten bei Überschreitung
Wird die zulässige Arbeitszeit überschritten, kann dies erhebliche sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Konsequenzen haben. Sobald die regelmäßige Wochenarbeitszeit über 20 Stunden liegt, entfällt die Werkstudentenregelung und der Arbeitnehmerstatus ändert sich. In diesem Fall werden Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig. Auch steuerliche Abzüge können sich erhöhen, was das Nettogehalt erheblich mindern kann. Es ist daher wichtig, die gesetzlichen Vorgaben genau zu beachten.
Werkstudentprivileg: Voraussetzungen für die Anwendung
Das Werkstudentprivileg ist eine besondere Regelung im deutschen Sozialversicherungsrecht, die es Studierenden ermöglicht, neben dem Studium zu arbeiten, ohne volle Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Dadurch bleibt das Studium im Mittelpunkt, während gleichzeitig praktische Berufserfahrung gesammelt wird. Um dieses Privileg in Anspruch nehmen zu können, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V): Versicherungsfrei sind Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind.
Das Werkstudentprivileg gilt nur für Studierende, die an einer Hochschule oder Universität immatrikuliert sind und das Studium als ihre Haupttätigkeit ausüben. Die wichtigste Voraussetzung ist die Einhaltung der 20-Stunden-Grenze während der Vorlesungszeit. Arbeiten Studierende regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche, entfällt das Privileg, und sie unterliegen der vollen Sozialversicherungspflicht. Zudem dürfen sie das 25. Fachsemester nicht überschreiten und müssen unter 30 Jahre alt sein, um weiterhin von der Regelung zu profitieren.
Beispiel:
Max studiert Wirtschaftsingenieurwesen und arbeitet während des Semesters 18 Stunden pro Woche in einem Unternehmen. Da er die 20-Stunden-Grenze einhält, bleibt er von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit.
Studienform / Weiterbildung | Werkstudentprivileg | Begründung |
Vollzeit-Bachelorstudium | ✅ Ja | Studium steht im Vordergrund, 20-Stunden-Regel anwendbar. |
Vollzeit-Masterstudium | ✅ Ja | Studium ist die Haupttätigkeit, Privileg bleibt erhalten. |
Promotion (unter 30 Jahre) | ✅ Ja | Wenn kein Arbeitsverhältnis besteht, gilt das Privileg. |
Freiwilliges Praktikum neben dem Studium | ✅ Ja | Wenn das Studium Vorrang hat und 20-Stunden-Regel eingehalten wird. |
Berufsbegleitendes Studium | ❌ Nein | Beruf hat Priorität, volle Sozialversicherungspflicht. |
Fernstudium | ❌ Nein | Flexibles Lernen, keine Präsenzpflicht, zählt nicht als Vollzeitstudium. |
Zertifikats- oder IHK-Kurse | ❌ Nein | Keine Hochschulimmatrikulation, berufliche Weiterbildung. |
Promotion (über 30 Jahre) | ❌ Nein | Altersgrenze überschritten, volle Sozialabgaben fällig. |
Studium nach dem 25. Fachsemester | ❌ Nein | Studienzeit überschritten, volle Sozialversicherungspflicht. |
Pflichtpraktikum im Studium | ❌ Nein | Praktikum ist Teil des Studiums, kein zusätzliches Arbeitsverhältnis. |
Vorteile des Werkstudentprivilegs
Ein wesentlicher Vorteil des Werkstudentprivilegs ist die Befreiung von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, was zu einem deutlich höheren Nettogehalt führt. Werkstudenten zahlen lediglich Beiträge zur Rentenversicherung, die derzeit bei 9,3 % des Bruttogehalts liegen. Dies ermöglicht eine finanzielle Entlastung während des Studiums, während gleichzeitig Rentenansprüche für die Zukunft aufgebaut werden.
Lisa verdient als Werkstudentin 1.200 Euro brutto monatlich. Dank des Werkstudentprivilegs zahlt sie nur Rentenversicherungsbeiträge, wodurch ihr Nettoverdienst im Vergleich zu regulären Arbeitnehmern deutlich höher ausfällt.
Auswirkungen bei Überschreitung der Arbeitszeitgrenzen
Wird die Arbeitszeitgrenze von 20 Stunden pro Woche regelmäßig überschritten, entfällt das Werkstudentprivileg und die vollen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung werden fällig. Dies bedeutet eine erhebliche Reduzierung des Nettoverdienstes, da der Abzug der Sozialversicherungsbeiträge rund 20 % des Bruttogehalts ausmachen kann. In Einzelfällen kann die Überschreitung jedoch gerechtfertigt sein, beispielsweise bei Tätigkeiten in den Abendstunden oder am Wochenende.
Tom überschreitet regelmäßig die 20-Stunden-Grenze, da er an mehreren Projekten beteiligt ist. Seine Krankenkasse stuft ihn daher als regulären Arbeitnehmer ein, und er muss hohe Sozialabgaben zahlen.
Besonderheiten für duale Studenten oder Pflichtpraktika
Für duale Studenten gilt das Werkstudentprivileg in der Regel nicht, da sie aufgrund des hohen Praxisanteils als reguläre Arbeitnehmer gelten und daher sozialversicherungspflichtig sind. Auch bei Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums entfällt das Privileg, da diese als fester Bestandteil des Studiums gelten und nicht als „neben dem Studium“ ausgeübte Tätigkeit. Freiwillige Praktika hingegen unterliegen den gleichen Regelungen wie Werkstudententätigkeiten.
Sophie absolviert ein Pflichtpraktikum im sechsten Semester. Da das Praktikum Teil der Studienordnung ist, gelten hier andere sozialversicherungsrechtliche Regelungen als für eine klassische Werkstudententätigkeit.
Gehalt und Verdienstmöglichkeiten als Werkstudent
Das Gehalt eines Werkstudenten hängt von verschiedenen Faktoren wie Branche, Unternehmensgröße und Standort ab. In der Regel verdienen Werkstudenten mehr als Minijobber, da sie qualifizierte Tätigkeiten ausüben. Dennoch gibt es gesetzliche Regelungen und steuerliche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen.
Durchschnittliche Gehälter und Einflussfaktoren
Das durchschnittliche Gehalt eines Werkstudenten liegt in Deutschland zwischen 12,82 und 18 Euro pro Stunde, wobei die Bezahlung je nach Qualifikation und Fachrichtung variieren kann. Studierende in technischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen erzielen oft höhere Stundenlöhne als Geisteswissenschaftler. Auch die Unternehmensgröße spielt eine Rolle – große Konzerne zahlen in der Regel besser als kleine oder mittelständische Unternehmen.
Ein Maschinenbaustudent in München verdient als Werkstudent in einem großen Automobilunternehmen 16 Euro pro Stunde, während ein Student der Sozialwissenschaften in einer kleineren Stadt bei einem gemeinnützigen Träger 13 Euro pro Stunde erhält. Der Unterschied liegt unter anderem in der Nachfrage nach Fachkräften in bestimmten Branchen und der Standortgröße des Unternehmens.
Mindestlohnregelungen für Werkstudenten
Werkstudenten haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, der ab Januar 2025 bei 12,82 Euro pro Stunde liegt. Auch wenn sie von bestimmten Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind, gelten für sie die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Praktika, die Pflichtbestandteil des Studiums sind, sind von dieser Regelung ausgenommen, während freiwillige Praktika mindestens mit dem Mindestlohn vergütet werden müssen.
Lisa arbeitet als Werkstudentin in einem Einzelhandelsunternehmen. Ab Januar 2025 muss ihr Arbeitgeber ihr mindestens 12,82 Euro pro Stunde zahlen, selbst wenn sie einfache Tätigkeiten wie Lagerarbeiten oder Kassieren übernimmt. Zuvor erhielt sie 12 Euro pro Stunde, sodass sich ihr monatliches Einkommen entsprechend erhöht.
Steuerliche Aspekte und Freibeträge
Werkstudenten müssen Steuern zahlen, wenn ihr Einkommen bestimmte Freibeträge überschreitet. Der jährliche Steuerfreibetrag lag 2024 bei 11.604 Euro, bis zu dieser Grenze bleibt das Gehalt steuerfrei. Ab Januar 2025 liegt dieser bei 12.069 Euro. Wird dieser Betrag überschritten, fallen Lohnsteuer und ggf. Sozialabgaben an. Werkstudenten können über die Einkommensteuererklärung zu viel gezahlte Steuern zurückfordern.
Jonas verdient als Werkstudent in einem IT-Unternehmen monatlich 1.200 Euro brutto. Im Jahr kommt er auf 14.400 Euro, was den Steuerfreibetrag von 11.604 Euro übersteigt. Für den übersteigenden Betrag muss er Steuern zahlen, kann diese aber teilweise durch eine Einkommensteuererklärung zurückholen.
Gehaltsunterschiede je nach Branche und Region
In technischen und naturwissenschaftlichen Branchen sind die Verdienstmöglichkeiten besonders hoch, während kreative und soziale Berufe tendenziell geringere Löhne bieten. Auch regionale Unterschiede spielen eine Rolle – in Ballungszentren wie München oder Frankfurt sind die Löhne meist höher als in kleineren Städten oder ländlichen Regionen. Zudem bieten große Unternehmen oft bessere Zusatzleistungen wie Essenszuschüsse oder Boni.
Verdienstmöglichkeiten durch Überstunden und Zuschläge
Werkstudenten haben in der Regel keinen Anspruch auf Überstundenvergütung, da sie an die 20-Stunden-Regel gebunden sind. Arbeiten sie dennoch mehr, sollte dies vertraglich geregelt sein, beispielsweise durch Zuschläge für Nacht– oder Wochenendarbeit. Einige Unternehmen bieten flexible Arbeitszeitmodelle an, die eine bessere Planung von Studium und Job ermöglichen.
Tom arbeitet als Werkstudent in einer Logistikfirma und übernimmt gelegentlich Schichten am Wochenende. Für diese erhält er einen Zuschlag von 25 %, sodass sein regulärer Stundenlohn von 13 Euro auf 16,25 Euro steigt. Durch die Wochenendarbeit kann er sein Einkommen erheblich aufbessern.
Auswirkungen auf BAföG und andere finanzielle Unterstützungen
Ein höheres Einkommen kann sich auf die Höhe des BAföG oder anderer Sozialleistungen auswirken. Verdient ein Werkstudent mehr als 6.240 Euro netto pro Jahr, kann dies zu einer Kürzung oder vollständigen Streichung des BAföG-Betrags führen. Auch Wohngeld oder elterliche Unterhaltszahlungen könnten betroffen sein. Daher ist es wichtig, die Einkommensgrenzen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Einkommensgrenzen für das BAföG sind relativ niedrig, da das BAföG als bedarfsabhängige Sozialleistung konzipiert ist.
Sophie erhält monatlich 450 Euro BAföG, arbeitet aber zusätzlich als Werkstudentin und verdient jährlich 6.500 Euro netto. Da sie die BAföG-Freigrenze von 6.240 Euro überschreitet, wird ihr BAföG im folgenden Jahr um 50 Euro monatlich gekürzt, da ihr Einkommen auf die Förderung angerechnet wird.
Typische Fehler und deren Konsequenzen
Werkstudenten genießen einige Vorteile, müssen jedoch bestimmte Regeln einhalten, um ihren Status nicht zu gefährden. Häufige Fehler wie die Überschreitung der 20-Stunden-Grenze oder eine fehlerhafte Zeiterfassung können ernste Konsequenzen haben. Diese reichen von Nachzahlungen an die Sozialversicherung bis hin zur unerwarteten Steuerpflicht.
Überschreitung der 20-Stunden-Grenze und deren Folgen
Ein häufiger Fehler ist das Überschreiten der 20-Stunden-Grenze, insbesondere in Zeiten hoher Arbeitsbelastung. Wird die zulässige Wochenarbeitszeit regelmäßig überschritten, verliert der Werkstudentenstatus seine Gültigkeit. In diesem Fall werden die Studierenden sozialversicherungspflichtig und müssen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Dies kann rückwirkende Forderungen nach sich ziehen, da die Sozialversicherungen die Beiträge für den gesamten Zeitraum nachfordern können.
Paul arbeitet regelmäßig 25 Stunden pro Woche, da sein Arbeitgeber ihm zusätzliche Aufgaben überträgt. Nach einer Betriebsprüfung stellt sich heraus, dass er nicht mehr als Werkstudent gilt. Er muss Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, und sein Nettoverdienst sinkt erheblich.
Falsche Zeiterfassung und mögliche Konsequenzen
Fehlerhafte oder ungenaue Zeiterfassung ist ein weiteres häufiges Problem, das zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen kann. Werkstudenten sind verpflichtet, ihre Arbeitszeiten korrekt zu dokumentieren, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen. Werden Stunden absichtlich oder unabsichtlich falsch erfasst, drohen Abmahnungen oder im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung.
Lisa hat vergessen, ihre Überstunden zu melden und überschreitet über Monate hinweg die erlaubte Wochenarbeitszeit. Ihr Arbeitgeber erkennt den Fehler bei einer internen Kontrolle und kündigt ihr, da die Nichteinhaltung der Zeiterfassung als Vertrauensbruch gewertet wird.
Auswirkungen auf die Krankenversicherung
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Krankenversicherungspflicht, die eng mit der Arbeitszeit verknüpft ist. Werkstudenten, die die 20-Stunden-Grenze überschreiten, gelten nicht mehr als ordentlich Studierende und müssen sich in der Regel selbst versichern. Dies führt zu höheren monatlichen Kosten für die Krankenversicherung, die das Einkommen erheblich reduzieren können. Zudem verlieren sie unter Umständen die Möglichkeit, über die Familienversicherung der Eltern versichert zu bleiben.
Beispiel:
Sophie arbeitet während des Semesters dauerhaft 30 Stunden pro Woche. Ihre Krankenkasse stuft sie daraufhin als reguläre Arbeitnehmerin ein, was zur Folge hat, dass sie monatlich rund 200 Euro für die Krankenversicherung zahlen muss, anstatt weiterhin über ihre Eltern versichert zu bleiben.
Steuerliche Folgen bei Überschreitung der Arbeitszeit
Wird durch eine Überschreitung der Arbeitszeit auch die Einkommensgrenze überschritten, kann dies steuerliche Konsequenzen haben. Werkstudenten, die über den jährlichen Steuerfreibetrag hinaus verdienen, müssen Lohnsteuer abführen. Außerdem kann es sein, dass sie in eine ungünstigere Steuerklasse eingestuft werden, was zu höheren Abzügen führt. Eine Einkommensteuererklärung kann helfen, zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten, jedoch erfordert dies eine genaue Aufzeichnung aller Einnahmen.
Beispiel:
Jonas verdient durch regelmäßige Mehrarbeit mehr als 11.604 Euro im Jahr. Er wird steuerpflichtig und muss monatlich Lohnsteuer zahlen. Am Jahresende stellt er fest, dass er über seine Steuererklärung einige Beiträge zurückfordern kann, jedoch hätte eine bessere Planung ihm geholfen, unnötige Abzüge zu vermeiden.
Kündigungsfristen und Rechte von Werkstudenten
Werkstudenten genießen bestimmte arbeitsrechtliche Schutzrechte, die sich auf Kündigungsfristen und allgemeine Arbeitnehmerrechte beziehen. Die Kündigungsfristen richten sich in erster Linie nach dem Arbeitsvertrag und den gesetzlichen Regelungen. Dennoch gibt es Unterschiede zwischen befristeten und unbefristeten Verträgen sowie Sonderregelungen, die Werkstudenten kennen sollten.
Gesetzliche Kündigungsfristen für Werkstudenten
Wenn im Arbeitsvertrag keine speziellen Kündigungsfristen vereinbart wurden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 622 BGB. Demnach beträgt die Kündigungsfrist für Werkstudenten vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, sofern kein befristeter Vertrag vorliegt. In tarifgebundenen Unternehmen können abweichende Fristen gelten, die für Werkstudenten ebenfalls bindend sind.
Max arbeitet als Werkstudent in einem mittelständischen Unternehmen und möchte seinen Job kündigen. Da sein Arbeitsvertrag keine spezielle Regelung enthält, muss er vier Wochen zum Monatsende einhalten, um das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß zu beenden.
Unterschiede zwischen befristeten und unbefristeten Verträgen
Werkstudenten werden häufig mit befristeten Arbeitsverträgen eingestellt, die automatisch mit dem vereinbarten Enddatum auslaufen. In solchen Fällen ist eine Kündigung in der Regel nur möglich, wenn dies ausdrücklich im Vertrag festgehalten ist oder ein wichtiger Grund vorliegt, etwa bei Verstößen gegen arbeitsrechtliche Pflichten. Unbefristete Verträge hingegen unterliegen den regulären Kündigungsfristen und bieten mehr Flexibilität für Werkstudenten.
Sophie hat einen befristeten Vertrag bis zum Semesterende. Sie kann das Arbeitsverhältnis nicht vorzeitig beenden, es sei denn, sie einigt sich mit dem Arbeitgeber auf eine vorzeitige Auflösung.
Rechte bei Kündigung durch den Arbeitgeber
Arbeitgeber dürfen Werkstudenten nicht ohne triftigen Grund kündigen. Eine Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein und darf nicht willkürlich erfolgen. Kündigungsgründe können betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt sein. Werkstudenten haben zudem das Recht, gegen eine unrechtmäßige Kündigung innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht einzureichen.
Lisa wird von ihrem Arbeitgeber mit der Begründung gekündigt, dass ein neuer Mitarbeiter eingestellt wurde. Da dies kein rechtmäßiger Kündigungsgrund ist, kann sie sich dagegen juristisch wehren.
Eigenkündigung durch den Werkstudenten
Werkstudenten können ihr Arbeitsverhältnis jederzeit unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebenen Fristen kündigen. Eine schriftliche Kündigung ist erforderlich, um das Arbeitsverhältnis formgerecht zu beenden. Ein persönliches Gespräch mit dem Vorgesetzten wird jedoch empfohlen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Kündigungsschutz und Sonderregelungen
Werkstudenten haben keinen besonderen Kündigungsschutz wie etwa Auszubildende, sind jedoch durch allgemeine arbeitsrechtliche Bestimmungen geschützt. Schwangere Werkstudentinnen oder schwerbehinderte Studierende unterliegen speziellen Kündigungsschutzregelungen gemäß Mutterschutzgesetz (MuSchG) und Sozialgesetzbuch (SGB IX). In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Frist beendet werden, die in der Regel zwei Wochen beträgt.
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