Verpflegungsmehraufwand 2024

Verpflegungsmehraufwand 2024

Reisekostenpauschalen für Inland und Ausland

Bedingt durch die gestiegene Inflationsrate haben die Lebenshaltungskosten zugenommen. Das gilt auch für die Kosten, die im Rahmen einer Dienstreise für Verpflegung und Übernachtungen anfallen. Die ursprünglich für 2024 geplante Erhöhung der Verpflegungspauschalen von 14 € auf 16 € und von 28 € auf 32 € wurde leider nicht umgesetzt. Die Pauschalen für Inlandsreisen betragen weiterhin 14 € für Abwesenheiten zwischen 8 und 24 Stunden sowie für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen. Für einen vollen Kalendertag (24 Stunden) können 28 € geltend gemacht werden.

Das Bundesfinanzministerium und das Bundeskabinett haben im Rahmen des sogenannten Wachstumschancengesetzes keine Erhöhung der Verpflegungsmehraufwands-Pauschalen für das Jahr 2024 beschlossen. Diese Pauschalen sind weiterhin sowohl für Unternehmen als auch für Selbstständige gültig, die die neuen Spesensätze als abzugsfähige Werbungskosten geltend machen können. Ebenso können Arbeitnehmer, die diese Ausgaben im Rahmen ihrer Reisekostenabrechnung einreichen möchten, von Pauschalen profitieren.

Geschäftsreisen im Inland: neue Verpflegungspauschale

Bei Geschäftsreisen im Inland unterscheidet man zwischen einer kleinen Pauschale und einer großen Verpflegungspauschale. Die Pauschalen von 14,00 Euro für den halben Tag und 28,00 Euro für den vollen Tag bleiben für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands auch 2024 bestehen. Bei einer Abwesenheit zwischen acht und 24 Stunden gilt ein Verpflegungsmehraufwand von 14 Euro, ab 24 Stunden beträgt er 28 Euro. Die Übernachtungspauschale bleibt bei 20 Euro. Weitere Informationen über die Verpflegungsmehraufwendung im Inland findet man auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.

Tabelle Spesen Deutschland 2024

Abwesenheit  Verpflegungsmehraufwand
ab 8 bis 24 Stunden 14 Euro
ab 24 Stunden28 Euro
Übernachtungskosten20 Euro
Kürzung für Frühstück– 5,60 Euro
Kürzung für Mittag- und Abendessen-11,20 Euro

Dienstreisen im Ausland

Für Dienstreisen im Ausland wurden die Pauschalen in einigen Ländern angehoben. Die genauen Sätze finden Sie im aktuellen BMF-Schreiben.

Das Bundesministerium für Finanzen hat für 50 Länder und Städte hat die Pauschalen an die Teuerungsrate vor Ort angepasst. Der Tagessatz für Rio de Janeiro steigt von 57 auf 69 Euro, während für Finnland und Sydney die Pauschale von 50 auf 54 Euro angehoben wurde. Für Rom liegt die Verpflegungspauschale jetzt bei 48 Euro, für Mailand bei 45 Euro, und für Tokio steigt der Tagessatz von 50 auf 66 Euro.

Starke Abweichungen je nach Tätigkeitsort

Der Spesensatz 2024 wurde ausdifferenziert und unterscheidet sich stark nach Tätigkeitsort. Wenn die Geschäftsreise einen Tag dauert, wird der Pauschbetrag des letzten ausländischen Tätigkeitsorts zugrunde gelegt. Bei einer mehrtägigen Reise in unterschiedliche Länder gilt werden die folgende Regelung am An- und Abreisetag und an den Zwischentagen mit 24 Stunden Abwesenheit: Setzt die Tätigkeit am Reiseziel ein, gilt der Pauschbetrag am erreichten Zielort. Bei einer Abreise vom Inland ins Ausland oder vom Ausland ins Inland gelten die Sätze des letzten Tätigkeitsortes. An den Zwischentagen wird der Satz jenes Ortes genommen, der vor 24 Uhr Ortszeit erreicht wird. Wenn sich an die Rückreise direkt eine mehrtägige Geschäftsreise ins Ausland anschließt, wird für den Reisetag ausschließlich die höhere Verpflegungspauschale zugrunde gelegt.

Übernachtungspauschalen im Ausland

Nicht nur der Mehraufwand für Verpflegung 2024 wurde angepasst, sondern auch die Übernachtungspauschalen. Anpassungen der Sätze wurden unter anderem für Brasilien, Australien, Norwegen, Italien und Österreich vorgenommen. Für eine Übernachtung in Österreich liegt der Pauschbetrag jetzt bei 108 statt 117 Euro. Eine Übernachtung in Mailand wird mit 191 statt 158 Euro vergütet. Auch wenn es sich um Pauschalen für Verpflegung und Übernachtung handelt, wird empfohlen Nachweise und Belege zu sammeln, um sie bei einer steuerlichen Prüfung vorlegen zu können.

Wie setzen sich die Reisekostenpauschalen und Tagesspesen 2024 zusammen?

Die Reisekostenpauschalen setzen sich aus den Übernachtungskosten und dem Verpflegungsmehraufwand zusammen. Der Verpflegungsmehraufwand umfasst Kosten, die anfallen, wenn sich eine Person aus beruflichen Gründen außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte und der eigenen Wohnung verpflegen muss. Der berufliche bedingte Mehraufwand kann unter der Bedingung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, dass die Verpflegung nicht so günstig wie zu Hause erfolgen kann. Wenn ein Arbeitnehmer anstatt auf günstige Mahlzeiten in der Kantine auf teureres Essen und Trinken am Zielort einer Dienstreise zurückgreifen muss, wird die Differenz durch eine Pauschale ausgeglichen, damit keine Nachteile entstehen. Die Rückerstattung der tatsächlichen Kosten übernimmt der Arbeitgeber oder erfolgt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung.

Die Reisekostenabrechnung

Zu den Spesen zählen auch die Reisekosten. In der Reisekostenabrechnung müssen Datum, Ziel, Dauer und Zweck einer Dienstreise angegeben werden. Die Höhe der Reisekostenpauschale wird vom Bundesfinanzministerium regelmäßig an die aktuellen Lebenshaltungskosten angepasst. Dabei ist zwischen Inlands- und Auslandsreisen zu unterscheiden.

Die Reisekostenpauschale 2024 im Inland

Wer länger als acht Stunden und weniger als 24 Stunden unterwegs ist, kann 15 Euro erstattet bekommen. Ist man 24 Stunden oder länger beruflich unterwegs, fällt ein Tagessatz von 30 Euro an. Liegt ein mehrtägiger Aufenthalt am Zielort vor, bei dem Übernachtungen anfallen, gilt am An- und Abreisetag eine Verpflegungspauschale von 15 Euro. Beachten Sie, dass der Verpflegungsmehraufwand geringer veranschlagt wird, wenn in den Übernachtungskosten Mahlzeiten enthalten sind.

Die Reisekostenpauschale 2024 im Ausland

Für Dienstreisen ins Ausland legt das Bundesfinanzministerium höhere Sätze zugrunde als für Dienstreisen im Inland. Der erstattete Betrag steht im Abhängigkeit vom Zielland und von der Reisedauer. In einigen Ländern, wie zum Beispiel Frankreich, Großbritannien und Italien, wird sogar zwischen einzelnen Städten und Regionen unterschieden. Weitere Informationen finden Sie auf der Länderliste des Bundesfinanzministeriums.

Aktuelle Liste für Reisekostenpauschalen / Spesenpauschalen im Ausland 2024

(alle Angaben ohne Gewähr!)

Land Ab 8 Stunden Mehrtägig Übernachtungspauschale
Afghanistan 20,00 30,00 95,00
Ägypten 33,00 50,00 112,00
Äthiopien 26,00 39,00 130,00
Äquatorialguinea 28,00 42,00 166,00
Albanien 18,00 27,00 112,00
Algerien 32,00 47,00 120,00
Andorra 28,00 41,00 91,00
Angola 35,00 52,00 299,00
Argentinien 24,00 35,00 113,00
Armenien 16,00 24,00 59,00
Aserbaidschan 29,00 44,00 88,00
Australien Canberra 49,00 74,00 186,00
Australien Sydney 38,00 57,00 173,00
Australien im Übrigen 38,00 57,00 173,00
Bahrain 32,00 48,00 153,00
Bangladesch 33,00 50,00 165,00
Barbados 36,00 54,00 206,00
Belgien 40,00 59,00 141,00
Benin 35,00 52,00 115,00
Bolivien 31,00 46,00 108,00
Bosnien und Herzegowina 16,00 23,00 75,00
Botsuana 31,00 46,00 176,00
Brasilien Brasilia 34,00 51,00 88,00
Brasilien Rio de Janeiro 46,00 69,00 140,00
Brasilien Sao Paulo 31,00 46,00 151,00
Brasilien im Übrigen 31,00 46,00 88,00
Brunei 35,00 52,00 106,00
Bulgarien 15,00 22,00 115,00
Burkina Faso 25,00 38,00 174,00
Burundi 24,00 36,00 138,00
Chile 29,00 44,00 154,00
China Chengdu 28,00 41,00 131,00
China Hongkong 48,00 71,00 169,00
China Kanton 24,00 36,00 150,00
China Peking 20,00 30,00 185,00
China Shanghai 39,00 58,00 217,00
China im Übrigen 32,00 48,00 112,00
Costa Rica 32,00 47,00 93,00
Côte d’Ivoire 40,00 59,00 166,00
Dänemark 50,00 75,00 183,00
Deutschland 15,00 30,00 20,00
Dominikanische Republik 33,00 50,00 167,00
Dschibuti 52,00 77,00 255,00
Ecuador 18,00 27,00 103,00
El Salvador 44,00 65,00 161,00
England London 44,00 66,00 163,00
England im Übrigen 35,00 52,00 99,00
Eritrea 33,00 50,00 91,00
Estland 20,00 29,00 85,00
Fidschi 21,00 32,00 183,00
Finnland 36,00 54,00 171,00
Frankreich Paris sowie Dept.77,78,91 bis 95 39,00 58,00 159,00
Frankreich im Übrigen 36,00 53,00 105,00
Gabun 35,00 52,00 183,00
Gambia 27,00 40,00 161,00
Georgien 30,00 45,00 87,00
Ghana 31,00 46,00 148,00
Griechenland Athen 27,00 40,00 139,00
Griechenland im Übrigen 24,00 36,00 150,00
Guatemala 23,00 34,00 90,00
Guinea 40,00 59,00 140,00
Guinea-Bissau 21,00 32,00 113,00
Haiti 39,00 58,00 130,00
Honduras 38,00 57,00 198,00
Indien Bangalore 28,00 42,00 155,00
Indien Chennai 21,00 32,00 85,00
Indien Kalkutta 24,00 35,00 145,00
Indien Mumbai 33,00 50,00 146,00
Indien Neu Delhi 25,00 38,00 185,00
Indien im Übrigen 21,00 32,00 85,00
Indonesien 24,00 36,00 134,00
Iran 22,00 33,00 196,00
Irland 39,00 58,00 129,00
Island 41,00 62,00 187,00
Israel 44,00 66,00 190,00
Italien Mailand 28,00 42,00 191,00
Italien Rom 32,00 48,00 150,00
Italien im Übrigen 28,00 42,00 150,00
Jamaika 26,00 39,00 171,00
Japan Tokio 33,00 50,00 285,00
Japan im Übrigen 35,00 52,00 190,00
Jemen 16,00 24,00 95,00
Jordanien 38,00 57,00 134,00
Kambodscha 25,00 38,00 94,00
Kamerun 37,00 56,00 275,00
Kanada Ottawa 41,00 62,00 214,00
Kanada Toronto 36,00 54,00 392,00
Kanada Vancouver 42,00 63,00 304,00
Kanada im Übrigen 36,00 54,00 214,00
Kap Verde 25,00 38,00 90,00
Kasachstan 30,00 45,00 111,00
Katar 37,00 56,00 149,00
Kenia 34,00 51,00 219,00
Kirgisistan 18,00 27,00 74,00
Kolumbien 31,00 46,00 115,00
Kongo Republik 41,00 62,00 215,00
Kongo Demokratische Republik 47,00 70,00 190,00
Korea Demokratische Volksrepublik 19,00 28,00 92,00
Korea Republik 32,00 48,00 108,00
Kosovo 16,00 24,00 71,00
Kroatien 24,00 35,00 107,00
Kuba 34,00 51,00 170,00
Kuwait 37,00 56,00 241,00
Laos 24,00 35,00 71,00
Lesotho 19,00 28,00 104,00
Lettland 24,00 35,00 76,00
Libanon 46,00 69,00 146,00
Libyen 42,00 63,00 135,00
Liechtenstein 37,00 56,00 190,00
Litauen 17,00 26,00 109,00
Luxemburg 42,00 63,00 139,00
Madagaskar 22,00 33,00 116,00
Malawi 28,00 41,00 109,00
Malaysia 24,00 36,00 86,00
Malediven 35,00 52,00 170,00
Mali 25,00 38,00 120,00
Malta 31,00 46,00 114,00
Marokko 28,00 41,00 87,00
Marshall Inseln 42,00 63,00 102,00
Mauretanien 24,00 35,00 86,00
Mauritius 29,00 44,00 172,00
Mexiko 32,00 48,00 177,00
Moldau Republik 17,00 26,00 73,00
Monaco 35,00 52,00 187,00
Mongolei 16,00 23,00 92,00
Montenegro 21,00 32,00 85,00
Mosambik 34,00 51,00 208,00
Myanmar 24,00 35,00 155,00
Namibia 20,00 30,00 112,00
Nepal 24,00 36,00 126,00
Neuseeland 39,00 58,00 148,00
Nicaragua 31,00 46,00 105,00
Niederlande 32,00 47,00 122,00
Niger 28,00 42,00 131,00
Nigeria 31,00 46,00 182,00
Nordmazedonien 18,00 27,00 89,00
Norwegen 50,00 75,00 139,00
Österreich 33,00 50,00 117,00
Oman 43,00 64,00 141,00
Pakistan Islamabad 16,00 23,00 238,00
Pakistan im Übrigen 23,00 34,00 122,00
Palau 34,00 51,00 179,00
Panama 28,00 41,00 82,00
Papua-Neuguinea 40,00 59,00 159,00
Paraguay 26,00 39,00 124,00
Peru 23,00 34,00 143,00
Philippinen 28,00 41,00 140,00
Polen Breslau 22,00 33,00 117,00
Polen Danzig 20,00 30,00 84,00
Polen Krakau 18,00 27,00 86,00
Polen Warschau 20,00 29,00 109,00
Polen im Übrigen 20,00 29,00 60,00
Portugal 21,00 32,00 111,00
Ruanda 29,00 44,00 117,00
Rumänien Bukarest 21,00 32,00 92,00
Rumänien im Übrigen 18,00 27,00 89,00
Russland Jekaterinburg 19,00 28,00 84,00
Russland Moskau 20,00 30,00 110,00
Russland St. Petersburg 17,00 26,00 114,00
Russland im Übrigen 16,00 24,00 58,00
Sambia 25,00 38,00 105,00
Samoa 26,00 39,00 105,00
San Marino 23,00 34,00 79,00
São Tomé Principe 32,00 47,00 80,00
Saudi-Arabien Djidda 38,00 57,00 181,00
Saudi-Arabien Riad 37,00 56,00 186,00
Saudi-Arabien im Übrigen 37,00 56,00 181,00
Schweden 44,00 66,00 140,00
Schweiz Genf 44,00 66,00 186,00
Schweiz im Übrigen 43,00 64,00 180,00
Senegal 28,00 42,00 190,00
Serbien 18,00 27,00 97,00
Sierra Leone 38,00 57,00 145,00
Simbabwe 30,00 45,00 140,00
Singapur 36,00 54,00 197,00
Slowakische Republik 22,00 33,00 121,00
Slowenien 25,00 38,00 126,00
Spanien Barcelona 23,00 34,00 144,00
Spanien Kanarische Inseln 24,00 36,00 103,00
Spanien Madrid 28,00 42,00 131,00
Spanien Palma de Mallorca 29,00 44,00 142,00
Spanien im Übrigen 23,00 34,00 103,00
Sri Lanka 24,00 36,00 112,00
Südafrika Kapstadt 22,00 33,00 130,00
Südafrika Johannesburg 24,00 36,00 129,00
Südafrika im Übrigen 20,00 29,00 109,00
Sudan 22,00 33,00 195,00
Südsudan 34,00 51,00 159,00
Syrien 25,00 38,00 140,00
Tadschikistan 18,00 27,00 118,00
Taiwan 31,00 46,00 143,00
Tansania 29,00 44,00 97,00
Thailand 25,00 38,00 110,00
Togo 26,00 39,00 118,00
Tonga 26,00 39,00 94,00
Trinidad und Tobago 44,00 66,00 203,00
Tschad 28,00 42,00 155,00
Tschechische Republik 21,00 32,00 77,00
Türkei Istanbul 17,00 26,00 120,00
Türkei Izmir 20,00 29,00 55,00
Türkei im Übrigen 12,00 17,00 95,00
Tunesien 27,00 40,00 144,00
Turkmenistan 22,00 33,00 108,00
Uganda 28,00 41,00 143,00
Ukraine 17,00 26,00 98,00
Ungarn 21,00 32,00 85,00
Uruguay 32,00 48,00 90,00
USA Atlanta 52,00 77,00 182,00
USA Boston 42,00 63,00 333,00
USA Chicago 44,00 65,00 233,00
USA Houston 41,00 62,00 204,00
USA Los Angeles 43,00 64,00 262,00
USA Miami 44,00 65,00 256,00
USA New York City 44,00 66,00 308,00
USA San Francisco 40,00 59,00 327,00
USA Washington D. C. 44,00 66,00 203,00
USA im Übrigen 40,00 59,00 182,00
Usbekistan 23,00 34,00 104,00
Vatikanstaat 32,00 48,00 150,00
Venezuela 30,00 45,00 127,00
Vereinigte Arabische Emirate 44,00 65,00 156,00
Vietnam 28,00 41,00 86,00
Weißrussland 13,00 20,00 98,00
Zentralafrikanische Republik 36,00 53,00 210,00
Zypern 28,00 42,00 125,00

Hier geht es zu unserer Reisekosten-Abrechnungssoftware oder 30 Tage Testzugang

Wer kann den Verpflegungsmehraufwand in Anspruch nehmen?

Einen Verpflegungsmehraufwand in Form von Pauschbeträgen können grundsätzlich alle Personen geltend machen, die eine Dienstreise ins In- und Ausland antreten. Es müssen allerdings mehrere Bedingungen erfüllt sein. Erstens muss die berufliche Tätigkeit außerhalb der eigenen Wohnung und der gewöhnlichen Arbeitsstätte erfolgen. Zweitens muss die Abwesenheitsdauer mindestens acht Stunden innerhalb von zwei Kalendertagen betragen. Ein Verpflegungsmehraufwand kann also beispielsweise auch bei Kunden- und Messebesuchen angesetzt werden, wenn sie die Acht-Stunden-Grenze überschreiten. Die maximale Abwesenheitsdauer, für die ein Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden kann, ist auf drei Monate gedeckelt. Drittens kommt die Pauschale nur zum Tragen, wenn sich der Reisende selbst um die Verpflegung kümmern muss. Wenn voll Mahlzeiten kostenfrei gestellt werden, gelten gekürzte Spesensätze.

Die Erstattung des Verpflegungsmehraufwands

Wenn der Arbeitgeber keine Verpflegungskosten erstattet, die auf einer Dienstreise anfallen, können Arbeitnehmer die angefallenen Kosten steuerlich geltend machen. Angerechnet wird aber nicht jeder Betrag, der auf einer Quittung erscheint. Vielmehr wird der Anspruch über Pauschbeträge geregelt, die das zu versteuernde Einkommen mindern.

Mehr zum Thema: