Teilzeit: Stunden, Definition, Regelungen

Teilzeit: Stunden, Definition, Regelungen

Spielen Sie schon länger mit dem Gedanken, Ihre Arbeitszeiten umzustrukturieren, weil Sie mehr Zeit für andere Dinge haben möchten? Dann könnte Teilzeitarbeit genau das richtige für Sie sein. Aber was ist Teilzeitarbeit? Wie viele Stunden sind Teilzeit? Gibt es Vor- oder Nachteile bei dieser Art von Stundenregelung? Diese Fragen und viele weitere beantwortet Ihnen dieser Ratgeber.

Was bedeutet Teilzeit? Definition

Teilzeit ist nach  § 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) generell jede Arbeitszeit, die weniger Stunden umfasst als eine Vollzeitstelle. Oft wird Teilzeit auf 20-Stunden-Basis vereinbart, was manchmal zu dem Missverständnis führt, dass Teilzeit automatisch Halbtagsarbeit sei. Aber wie viele Stunden sind nun Teilzeit?

Ganz einfach: Sie können auch 35 Stunden in der Woche arbeiten oder eine geringfügige Beschäftigung mit nur 15 Teilzeit-Stunden annehmen – beides würde nach § 2 TzBfG  bedeuten, Teilzeit zu arbeiten. Um hier eine bessere Unterscheidung treffen zu können, wird ab 30 Stunden pro Woche der Begriff vollzeitnahe Teilzeit verwendet.

Welche Teilzeitmodelle gibt es?

Je nach Lebensumstand gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Teilzeit so anzupassen, dass sie den Bedürfnissen des Arbeitnehmers entgegenkommt. So kann die Verteilung nach Absprache beispielsweise so erfolgen, dass die Nachmittage oder Vormittage komplett frei sind oder abends mehr Freizeit bleibt.

Dabei ist die Verteilung je nach Arbeitgeber recht flexibel. Beispielsweise können Sie bei einer 25 h-Basis ein paar Tage Vollzeit arbeiten und die restlichen Tage frei haben. Dieses Beispiel wäre die klassische Reduktion von Stunden oder Arbeitstagen. Im Folgenden werden zum Vergleich einige weitere mögliche Teilzeitmodelle erklärt.

Freizeitgewinn bei 30h- und 20h-Basis

Saisonteilzeit

Da Tourismusbetriebe je nach Saison unterschiedlich stark ausgelastet sind, bietet die Saisonteilzeit die Möglichkeit, Arbeitnehmer flexibel einzustellen und je nach Bedarf mehr oder weniger Arbeitsstunden zu vereinbaren.

Jobsharing

Das Jobsharing nach § 13 Arbeitsplatzteilung TzBfG  funktioniert so, dass sich zwei Teilzeitstellen zu einer Vollzeitstelle kombinieren. Das bedeutet, dass zwei Menschen eine Vollzeitstelle ausfüllen und auch die entsprechende Arbeit koordinieren müssen. So ergeben sich je nach Absprache viele Freiheiten.

Reduziertes Gehalt

Dieses Format ist für Vorausplanende optimal, die genau wissen, dass sie in den nächsten Jahren längere Freizeit benötigen werden (z.B. für ein Sabbatical) und währenddessen finanziell versorgt sein wollen. So arbeitet der Arbeitnehmer nach diesem System für zwei Jahre in Vollzeit, erhält aber vorerst monatlich nur 2/3 des Lohns. Im darauffolgenden dritten Jahr arbeitet der Arbeitnehmer gar nicht, bekommt aber das 2/3-Gehalt über diesen Zeitraum hinweg weiter ausbezahlt.

Brückenteilzeit

Um nach einer Teilzeitvereinbarung wieder bedenkenlos in die Vollzeitarbeit einsteigen zu können, gibt es seit 2019 die Brückenteilzeit. Sie funktioniert so, dass die Arbeitsstundenverringerung nach § 9a des TzBfGs von vornherein befristet ist. Nach Ablauf der Frist arbeiten Sie automatisch wieder in Vollzeit. Sie müssen die Teilzeitarbeit aber für mindestens 1 Jahr und maximal für 5 Jahre beantragen.

Elternteilzeit

Wenn Sie während der Elternzeit arbeiten möchten, vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, zwischen 15 und 32 Wochenstunden zu arbeiten. Während dieser Zeit haben Sie denselben Urlaubsanspruch wie bei jeder anderen Teilzeitstelle und erhalten auch Elterngeld.

Hinweis: Wenn Sie während der Elternzeit Teilzeit arbeiten, kann sich das auf die Höhe des Elterngeldes auswirken. Dieses errechnet sich aus der Differenz Ihres Einkommens vor und nach der Geburt. Es kann sich für Sie also lohnen, ElterngeldPlus zu beantragen. Hilfe bei der Entscheidung bietet dieser Rechner.

Arbeit in Teilzeit: Wie viele Stunden sind bei Teilzeit angemessen?

Vielen stellt sich die Frage nach der Teilzeit-Stunden-Regelung. Wie viel Stunden Teilzeit aber ausmachen und wie viel Stunden bei Teilzeit wirklich angemessen sind, kann nicht pauschal beantwortet werden.

Viele denken, dass eine 20-Stunden-Regelung mit Teilzeit gleichzusetzen ist. Tatsächlich ist es aber so, dass diese Regelung zwar Teilzeit ist, aber nicht die einzig mögliche, denn je nach Abmachung und Anstellung können die Teilzeit-Stunden pro Woche stark variieren.

Wie viele Stunden Teilzeit gearbeitet wird, liegt also an der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Denn im Grunde ist laut Gesetz alles Teilzeit, was unter einer Vollzeitstelle (z.B. mit 40 Stunden) liegt. Ist die Vollzeitstelle mit 30 Stunden besetzt, so ist theoretisch alles darunter als Teilzeit zu betrachten.

Fazit: Teilzeit arbeiten mit 10 Stunden ist genauso möglich wie Teilzeit arbeiten mit 35 Stunden pro Woche. Was angemessen ist, beschließen immer Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem gemeinsamen Gespräch.

Darf der Arbeitgeber Teilzeit verweigern?

Grundsätzlich haben Sie ein Recht auf Teilzeit, wenn Sie bereits über 6 Monate im Unternehmen arbeiten, mehr als 15 Angestellte im Betrieb sind und Sie die 3-monatige Frist für die schriftliche Einreichung beachten. Im Ausnahmefall allerdings kann der Arbeitgeber dennoch ablehnen, wenn eine Erfüllung des Antrages zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Betriebs führt, beispielsweise wenn …

  • die Organisation beeinträchtigt wird,
  • der Arbeitsablauf massiv gestört wird,
  • die Sicherheit im Betrieb nicht mehr ausreichend gewährleistet ist,
  • oder eine unverhältnismäßig große wirtschaftliche Belastung für den Betrieb die Folge wäre.

Beeinträchtigte Arbeitsabläufe können beispielsweise im Bahnbetrieb oder in der Luftfahrt schwere Folgen nach sich ziehen.

Um einen Antrag wirklich ablehnen zu können, muss der Arbeitgeber allerdings ein Organisationskonzept vorlegen (die Arbeitszeitregelungen müssen nicht vorgelegt werden, die Durchführung hingegen sehr wohl). Ist bereits jemand anderes in der Firma in Teilzeit beschäftigt, wird es darüber hinaus schwer für den Arbeitgeber, eine Ablehnung Ihres Antrags glaubhaft zu formulieren.

Und zu guter Letzt muss der Arbeitgeber mit Ihnen verhandeln. Zumeist gelangt man zu einer Einigung, die für beide Parteien machbar ist.

Von Teilzeit wieder auf Vollzeit wechseln – geht das?

Oft möchte man nur vorübergehend auf Teilzeit-Stunden umstellen. Dass man nach der Teilzeitarbeit aber wieder auf die frühere Arbeitszeit zurückkehren kann, ist aber nicht immer garantiert und leider gibt es auch keinen fixen Anspruch auf die frühere Vollzeitstelle. Aber einen Lichtblick gibt es: Hat der Arbeitgeber Bedarf und ist eine Stelle frei, so müssen Sie bevorzugt werden.

Genau für dieses Problem gibt es seit 2019 die Brückenteilzeit, bei der Sie von vornherein festlegen, wie lange Sie Teilzeit arbeiten, um dann wieder wie gewohnt in Ihre Vollzeitbeschäftigung zurückzukehren. Ähnlich verhält es sich mit der Elternteilzeit. Wie viele Stunden dabei jeweils anfallen, welche Bestimmungen gelten, welche Voraussetzungen für die Teilzeit, Brückenteilzeit und Elternteilzeit erfüllt werden müssen und wie Sie beides beantragen, erfahren Sie jetzt.

Teilzeit Muster Download

So beantragen Sie Teilzeit

Anspruch auf Teilzeit haben Sie, wenn:

  • … das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht.
  • … in der Firma mehr als 15 Leute angestellt sind.
  • … Sie den Antrag rechtzeitig und in schriftlicher Form einreichen.
  • … es für den Arbeitgeber umsetzbar ist bzw. es keine triftigen Gründe dagegen gibt.

Ablauf: Bevor Sie einen Plan für Ihren gewünschten Tagesablauf und die Stundenanzahl machen, sollten Sie berechnen, wie viel Gehalt Sie zum Leben benötigen und wie viele Wochenstunden Sie dafür arbeiten müssen. Dann erst sollten Sie den Antrag einreichen. Beachten Sie dabei, dass Sie den Antrag spätestens drei Monate, bevor Sie mit der Teilzeit starten möchten, einreichen. Dieser Antrag muss schriftlich erfolgen – eine E-Mail oder ein Telefonanruf reichen hier nicht aus.

Gegebenenfalls möchte Ihr Arbeitgeber diesen Plan noch einmal abstimmen oder hat Einwände. Im Normalfall finden sich aber Lösungswege und Kompromisse, um für beide Seiten zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu kommen.

Brückenteilzeit Muster Download

So beantragen Sie Brückenteilzeit

Anspruch auf Brückenzeit haben Sie, wenn:

  • … das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht.
  • … in der Firma mehr als 45 Mitarbeiter angestellt sind.
  • … Sie den Antrag rechtzeitig und in schriftlicher Form einreichen.
  • … es für den Arbeitgeber umsetzbar ist bzw. es keine triftigen Gründe dagegen gibt.

Auch hier gilt beim Ablauf: zuerst Gehalt berechnen und für die Einreichung die 3-Monatsfrist beachten. Reichen Sie den Antrag schriftlich ein und verlassen Sie sich nicht auf eine E-Mail oder einen mündlichen Vertrag via Telefonat. Nach der Absprache mit Ihrem Arbeitgeber steht Ihrer Teilzeitarbeit dann nichts mehr im Wege.

Elternteilzeit Muster Download

So beantragen Sie Elternteilzeit

Anspruch auf Elternteilzeit haben Sie, wenn:

  • … das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht.
  • … in der Firma mehr als 15 Mitarbeiter angestellt sind.
  • … Sie den Antrag rechtzeitig und in schriftlicher Form einreichen.
  • … es für den Arbeitgeber umsetzbar ist bzw. es keine triftigen Gründe dagegen gibt.

Ablauf: Wollen Sie Elternteilzeit beantragen, muss der Antrag innerhalb der jeweiligen Frist eingereicht werden.  Wollen Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes Teilzeit arbeiten, muss der Antrag spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternteilzeit beim Arbeitgeber eingereicht sein. Wollen Sie zwischen dem 7. und 8. Lebensjahr Ihres Kindes Teilzeit arbeiten, muss der Antrag sogar 13 Wochen vor Beginn der Elternteilzeit erfolgen.

Wie immer gilt: Reichen Sie den Antrag schriftlich ein, also nicht per E-Mail oder per Telefonat. Sie können dann gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber den Arbeitsvertrag anpassen. Klären Sie außerdem noch dringende betriebliche Gründe, die gegen eine Elternteilzeit sprechen.

Achtung: Beachten Sie, dass Sie in der Elternteilzeit mindestens 15 Stunden und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten dürfen.

4 Voraussetzungen für den Antrag auf Teilzeitarbeit

Regelungen bei Teilzeit: Gibt es rechtliche Nachteile?

Leider sehen einige Arbeitgeber die Teilzeit nicht so gerne. Dennoch dürfen Sie in keiner Weise diskriminiert oder gegenüber Vollzeitarbeitenden benachteiligt behandelt werden. Grundrechte wie Kündigungsschutz gelten auch bei Teilzeitbeschäftigten.  

Wie die Lage zu Urlaubstagen, Versicherungen und Sonderzahlungen aussieht, erfahren Sie im Folgenden:

Feiertage

Da Teilzeitarbeitende oftmals nicht an allen 5 Tagen die Woche arbeiten, ist die Chance höher, dass ein Feiertag auf einen ohnehin bereits freien Tag fällt. In einem solchen Fall muss man das einfach akzeptieren. Fällt hingegen ein Arbeitstag auf einen Feiertag, so wird für diesen freien Tag auch das gewohnte Gehalt als Feiertagsentgelt ausbezahlt.

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Sonderzahlungen

Durch die Reduzierung der Arbeitszeit erfolgt auch eine Anpassung von Überstunden oder Urlaubstagen an Ihre Arbeitszeit. Auch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) müssen – wiederum an das Verhältnis Ihrer Arbeitszeit angepasst – wie für Vollzeitbeschäftigte erfolgen. Arbeiten Sie beispielsweise 60% einer Vollzeitstelle (das sind 3 Tage oder 24 Wochenstunden), haben Sie auch Anspruch auf Urlaubgeld im Umfang von 60% des Vollzeitgehalts.

Auch die übrigen freiwilligen Sonderzahlungen eines Betriebs gelten für Teilzeitbeschäftigte genauso wie für Vollzeitbeschäftigte – natürlich in adäquat angepasster Form zu den geleisteten Arbeitsstunden. 

Kalender mit Eintrag Urlaub

Krankheit

Bei Krankheit kann es für Teilzeitbeschäftigte zu Nachteilen kommen. Wer Berufsunfähigkeit anmelden will, muss in der Regel in Folge von einer Krankheit oder eines Unfalls nachweisen können, dass nur noch 50% des bisherigen Arbeitspensums möglich sind. Das sind bei Vollzeit noch 4 Stunden täglich. Für Menschen, die ohnehin z.B. 3 oder 4 Stunden täglich arbeiten, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung sehr schwer durchzusetzen, denn so wenige Stunden am Tag sind zumeist immer noch machbar.

Mehrstunden

Oft ist nicht ganz klar, worin der Unterschied zwischen Mehrstunden und Überstunden besteht. Das ist aber ganz einfach:  Mehrstunden sind jene Zeit, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus gehen, aber immer noch unter der Stundenzahl von Vollzeitangestellten liegen. Ab der Überschreitung von 40 Wochenstunden handelt es sich um Überstunden. Teilzeitarbeitende machen in diesem Sinne meist eher Mehrstunden als Überstunden.

Als teilzeitbeschäftigte Person kann man nur dann zur Mehrarbeit verpflichtet werden, wenn es keine Interessen gibt, die dem entgegenstehen. Haben Sie beispielsweise Kinder, die auf Ihre Anwesenheit angewiesen sind, ist eine Verpflichtung nicht möglich.

Versicherungsschutz bei Teilzeit

Wenn Sie gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, sind Sie grundsätzlich auch versicherungspflichtig. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Ihr regelmäßiges Jahresentgelt die Jahresentgeltgrenze übersteigt. Die Höhe dieses Arbeitsentgelts entscheidet dann über Ihren Versicherungsstatus, also ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind. Das bietet ein Schlupfloch für diejenigen, denen die private Krankenversicherung zu teuer wird.

Durch die Teilzeitarbeit können Sie Ihr Einkommen nämlich so weit reduzieren, dass es unter die Jahresentgeltgrenze fällt (ca. 60–70.000 Euro/Jahr). Verdienen Sie im Jahr weniger, dann müssen Sie automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sein. Leider ist dann das Einkommen geringer und damit auch der zukünftige Rentenanspruch bzw. die Pensionskasse.

Achtung: Der Betrag für die Jahresentgeltgrenze wird jedes Kalenderjahr neu ermittelt.

Eine Rückkehr in die Vollzeitarbeit war vor 2019 nicht garantiert und schwer möglich. Durch die Brückenteilzeit können Sie seit 2019 sicherstellen, dass Sie von der Teilzeitarbeit wieder in die Vollzeitarbeit zurückkehren dürfen. Von diesem Zeitpunkt an können Sie entscheiden, ob Sie zurück in eine private Krankenversicherung wollen oder ob Sie lieber durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert bleiben.

Aber Achtung: Nicht in jedem Betrieb ist die Brückenteilzeit möglich (z.B. in Kleinbetrieben unter 15 Angestellten). Die Anforderungen müssen also erfüllt sein und Sie müssen die Teilzeit für mindestens ein Jahr beantragen.

Wie viele Urlaubstage stehen Ihnen bei Teilzeit zu?

Je nach Stundenanzahl, die Sie pro Woche arbeiten, steht Ihnen eine gewisse Anzahl an freien Tagen zu. Um Ihnen einen Überblick zu geben, haben wir im Folgenden die Anzahl der Ferientage (1 Tag = 8h), die Ihnen je für 100% bis 20% zustehen, aufgelistet:

Anzahl der Urlaubstage bei Teilzeit

Je nachdem, ob Sie in Ihrer Arbeit 4 oder 5 Wochen Urlaub bekommen, stehen Ihnen also bei einer 32-Stunden-Woche 16 bzw. 20 Urlaubstage zu, bei 24 Stunden pro Woche 12 bzw. 15 Urlaubstage.

Wie viel Gehalt ist bei Teilzeit möglich?

Je nachdem, welche Ausbildungen bei einer Bewerbung zugrunde liegen, kann man auch einer anderen Gehaltssumme entgegenblicken. Deshalb kann keine pauschale Aussage zum erwartbaren Gehalt gemacht werden. Das muss immer individuell berechnet werden.

Dazu stellen Sie zuerst Ihren Stundenlohn aus Ihrem jetzigen Vollzeit-Einkommen fest. Daraus errechnen Sie dann, was Sie bei Teilzeit (z.B. bei 20 oder 30 Wochenstunden) verdienen würden. Wichtig ist dabei, zu wissen, dass die Anzahl der Arbeitstage nicht jeden Monat gleich ist. Als Grundlage für die Rechnung wird daher ein Quartal verwendet, also 13 Wochen (52 Kalenderwochen / 4 = 13 Wochen pro Quartal). Für die Umrechnung vom Monatslohn zum Stundenlohn ergibt sich somit folgende Formel:

Rechnung für das Teilzeitgehalt

Ihre Rechnung könnte nach dieser Formel wie folgt aussehen:

Vollzeit-Stundenlohn berechnen:

Jahreseinkommen Brutto: 35.000 Euro
Monatsgehalt Brutto: 2.916 EUR
Arbeitsstunden wöchentlich: 40
Durchschnittliche Stundenzahl pro Monat = (40 Wochenstunden x 13 Wochen) ÷ 3 Monate = 173,33 Stunden

Berechnung Stundenlohn Brutto = 2.916 Euro ÷ 173,33 Std = 16,82 Euro / Std.

Wollen Sie diesen Stundenlohn nun auf z.B. 20 Wochenstunden umrechnen, müssen Sie die durchschnittliche Stundenzahl pro Monat berechnen. Daraus errechnen Sie dann Ihr Monats- und Jahresgehalt. Das sieht beispielsweise so aus:

Lohn berechnen bei Teilzeit:

Durchschnittliche Stundenzahl pro Monat = (20 Wochenstunden x 13 Wochen) ÷ 3 Monate = 86,7 Stunden
Monatsgehalt Brutto: 16,82 Euro x 86,7 Stunden = 1458,29 Euro
Jahreseinkommen Brutto: 1458,29 Euro x 12 Monate = 17.499 Euro

Als weitere Hilfe gibt es auch noch diesen Teilzeitrechner, mit dem Sie Ihr Gehalt bequem mit wenigen Klicks ausrechnen können.

Folgende Grafik des Bruttoverdienstes für verschiedene Gewerbe im 3. Quartal 2021 dient als Referenz dafür, wie Ihr Gehalt in Teilzeitarbeit aussehen könnte:

Teilzeitarbeit: Vor- und Nachteile

Natürlich gibt es bei der Teilzeit viele Vorteile – sonst würden nicht so viele Leute überlegen, ihre Stunden zu reduzieren. Leider sind auch die Nachteile durchaus vorhanden. Lassen Sie sich also alles gut durch den Kopf gehen und entscheiden Sie dann, welche Faktoren für Sie mehr Gewichtung haben und ob Teilzeit für Sie sinnvoll ist.

Nachteile eines Teilzeitjobs

  • Mit Ihren Stunden reduziert sich auch Ihr Gehalt. Stellen Sie also vorher fest, mit welchem Einkommen Sie gut leben können. Bedenken Sie, dass damit auch weniger Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie eine geringere Rente einhergeht.
  • Sie sind mit einem Minijob nicht mehr sozialversichert.
  • Da Sie weniger Zeit in Ihrem Job verbringen, bestehen für Sie auch geringere Aufstiegschancen.
  • Sie haben weniger Kontakt zu Ihrem Team und sind möglicherweise weniger gut in die Arbeitsstrukturen eingebunden. Damit kann auch die Informationsweitergabe beeinträchtigt sein.
  • Teilzeit bedeutet nicht, dass die Last vollkommen von Ihren Schultern fällt. Es gibt noch immer Arbeit zu erledigen und diese kann durchaus belastend sein.
  • Sie haben nicht unbedingt Anspruch auf die Rückkehr in Vollzeit. Stellen Sie also erst sicher, dass Ihnen diese Möglichkeit bleibt (z.B. Brückenteilzeit).

Eine Teilzeitstelle ist zwar günstiger für den Arbeitgeber, allerdings ist diese auch schwieriger zu verwalten, da nicht nur eine Person die Position ausfüllt.

Vorteile eines Teilzeitjobs

  • Sie haben mehr Zeit für Familie, Weiterbildung, Hobbys und sich selbst. Damit geht eine erhöhte Lebensqualität einher, die zu mehr Wohlbefinden führen kann.
  • Sie können die Zeit auch nutzen, um sich ein zweites Standbein aufzubauen oder sich beruflich anderweitig zu orientieren.
  • Durch die verbesserte Work-Life-Balance sind Sie belastbarer und ausdauernder in Stresssituationen.
  • Sie können je nach Vereinbarung Ihre Arbeitszeiten flexibel und an Ihre Bedürfnisse angepasst gestalten.
  • Sie können selbstbestimmter leben.

Für den Arbeitgeber ergeben sich die Vorteile, dass Sie allgemein erholter, leistungsfähiger und fokussierter sind. Kürzere Arbeitszeiten bewirken damit eine höhere Produktivität und Achtsamkeit. So passieren auch weniger Fehler. Sie werden darüber hinaus weniger oft krank sein und sind als Teilzeitkraft auch günstiger für das Unternehmen. Die Flexibilität, von der Sie profitieren, ist auch für Ihren Arbeitgeber angenehm.

Fazit: Teilzeit bietet viele Möglichkeiten

Ob es sich für Sie auszahlt, Teilzeit zu arbeiten, können im Endeffekt nur Sie bewerten. Oft sprechen viele Gründe dafür, aber auch die Risiken sollten abgewägt werden. Wenn Sie sich gut informieren und alle Möglichkeiten nutzen, dann sollte es für Sie aber problemlos möglich sein, sich mehr Zeit für sich selbst oder Ihre Familie zu nehmen.

FAQ – Was muss ich bei Teilzeit beachten?

Wie viele Stunden sind Teilzeit?

Grundsätzlich sind alle Stunden in der Woche, die das Ausmaß einer Vollzeitstelle (40 Stunden) unterschreiten, als Teilzeit anzusehen. Das können z.B. 38 Stunden oder auch nur 10 Stunden sein. Um zu differenzieren, verwendet man ab 30 Wochenstunden den Begriff vollzeitnahe Teilzeit. Die Frage „Wie viele Stunden ist Teilzeit?“ kann daher nicht pauschal beantwortet werden.

Sind mehrere Teilzeitbeschäftigungen möglich?

Ja, das ist möglich, sofern die gesetzlich festgelegte maximale Anzahl von 40 Wochenstunden nicht überschritten wird. Zusätzlich ist es wichtig zu wissen, dass mit dieser Einteilung der Arbeit auch die Lohnsteuern und Abgaben anders berechnet werden.

Kann Teilzeit meine Rente beeinflussen?

Grundsätzlich: Ja. Denn wenn Sie weniger verdienen, zahlen Sie auch weniger in die gesetzliche Rente ein und somit fallen auch Ihre Pensionskasse oder Rentenpunkte geringer aus. Sie können dies allerdings auf anderem Wege ein wenig ausgleichen oder abmildern. Erfragen Sie am besten  Ihre Rentenansprüche – z.B. bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wie viele Stunden sind Teilzeit in der Pflege?

Viele sind im Bereich Pflege angestellt. Da in dieser Sparte in der Regel die 35-Stunden-Woche als Vollzeitanstellung gilt, ist alles darunter, theoretisch auch 34 Stunden, bereits als Teilzeit.

Wieviel Stunden sind Teilzeit in der Gastronomie?

Auch in der Gastronomie gilt die 40-Stunden-Woche und daher zählt alles darunter als Teilzeit. Fallen Überstunden an, was in diesem Bereich durchaus sein kann, ist es bei Teilzeit oft üblich, die in der Saison angefallenen Überstunden gutzuschreiben und in der nächsten Saison abzubauen.


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