Ab Januar 2018 gelten wieder neue Verpflegung- und Übernachtungspauschalen für Mitarbeiter, die im Ausland für ihr Unternehmen unterwegs sein werden. Am 8. November 2017 gab das Bundesministerium für Finanzen die neuen Pauschalen bekannt. Die Beträge wurden für über 50 Länder angepasst. Über höhere Spesensätze dürfen sich im kommenden Jahr Geschäftsreisende freuen, die nach z. B. Dschibuti, Tokio oder in den Iran reisen. Niedrige Auslandspauschalen wurden u. a. für die Länder wie Brasilien, Venezuela oder Weißrussland festgelegt.
Verpflegungspauschalen in Deutschland 2018 – keine Änderungen
Für Geschäftsreisen im Inland gab es keine Änderung für die Pauschbeträge. Die kleine Pauschale für 8 bis 24 Stunden Abwesenheit beträgt weiterhin 12 Euro. Für die große Pauschale können 24 Euro angesetzt werden.
Dauer der geschäftlich bedingten Abwesenheit Verpflegungsmehraufwand
ab 8 bis 24 h 12 €
ab 24 h 24 €
Übernachtungspauschalen in Deutschland 2018
Auch die Übernachtungspauschale für Inlandsreisen bleibt ebenfalls konstant. Hier kann der Pauschbetrag von 20 € pro Nacht angesetzt werden, wenn der Reisende geschäftlich für mindestens 24 h vom Arbeitsplatz abwesend ist.
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