Ab Januar 2020 gelten neue Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen für betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen. Am 15 November 2019 gab das Bundesministerium der Finanzen die neuen Pauschalen bekannt. Die Beträge wurden für über 44 Länder angepasst.
Neue Verpflegungspauschalen in Deutschland 2020
Für Geschäftsreisen im Inland erhöhen sich die Pauschbeträge. Die kleine Pauschale für 8 bis 24 Stunden Abwesenheit steigt auf 14 Euro. Bisher waren es 12 Euro. Für die große Verpflegungspauschale können künftig 28 Euro angesetzt werden. Bisher waren es 24 Euro.
Dauer der geschäftlich bedingten Abwesenheit Verpflegungsmehraufwand
ab 8 bis 24 Stunden 14 € (bisher 12 €)
ab 24 Stunden 28 € (bisher 24 €)
Tabelle Bundesfinanzministerium 2020 und 2019
Das offizielle Schreiben des Bundesfinanzministeriums mit der Länderübersicht und allen Daten zum Download für das Jahr 2020 finden Sie unter www.bundesfinanzminsterium.de.
Das offizielle Schreiben des Bundesfinanzministeriums mit der Länderübersicht und allen Daten zum Download für das Jahr 2019 finden Sie unter www.bundesfinanzminsterium.de
Höhere Pauschbeträge für Niederlande, Kroatien, Lettland, Litauen und Malta 2020
Die Tabelle des Bundesministeriums der Finanzen umfasst insgesamt 180 Länder. Bei über 44 Staaten, Großstädten und Regionen wurden Verpflegungspauschalen oder Pauschbeträge für Übernachtungen modifiziert. Erhöhungen gibt es 2020 unter anderem bei den Beträgen für Geschäftsreisen nach Estland, Israel, Japan, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta und die Niederlande.
Niedrigere Pauschbeträge für die Türkei und die Ukraine 2020
Teilweise gesenkt wurden die Pauschalen für Geschäftsreisen in die Türkei und die Ukraine.
Keine Veränderungen in den Pauschbeträgen für Großbritannien, Frankreich, Schweiz und Österreich
Keine Veränderungen gibt es 2020 bei den Pauschbeträgen für Geschäftsreisen nach Frankreich, in die Schweiz, nach Großbritannien, den USA und Russland.
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