Verpflegungsmehraufwand 2019: Reisekostenpauschalen für Inland und Ausland

Verpflegungsmehraufwand 2019: Reisekostenpauschalen für Inland und Ausland

Ab Januar 2019 gelten wieder neue Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen für betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen. Am 28. November 2018 gab das Bundesministerium der Finanzen die neuen Pauschalen bekannt. Die Beträge wurden für über 33 Länder angepasst. Über höhere Spesensätze dürfen sich Geschäftsreisende freuen, die nach Österreich, Polen, Spanien, Luxemburg oder Griechenland reisen.

Verpflegungspauschalen in Deutschland 2019 – keine Änderungen

Für Geschäftsreisen im Inland gab es keine Änderung der Pauschbeträge. Die kleine Pauschale für 8 bis 24 Stunden Abwesenheit beträgt weiterhin 12 Euro. Für die große Verpflegungspauschale können 24 Euro angesetzt werden.

Dauer der geschäftlich bedingten Abwesenheit                Verpflegungsmehraufwand

ab 8 bis 24 Stunden                                                                                               12 €

ab 24 Stunden                                                                                                        24 €

Übernachtungspauschalen in Deutschland 2019 – keine Änderungen

Auch die Übernachtungspauschale für Inlandsreisen bleibt ebenfalls konstant. Hier kann der Pauschbetrag von 20 € pro Nacht angesetzt werden, wenn der Reisende geschäftlich für mindestens 24 h vom Arbeitsplatz abwesend ist.

Ãœbernacht Inlandsreise                                                              Ãœbernachtungspauschale

Ãœbernachtung
u. mindestens 24 Stunden Abwesenheit                                                          20 €

Tabelle Bundesfinanzministerium 2019 und 2018

Das offizielle Schreiben des Bundesfinanzministeriums mit der Länderübersicht und allen Daten zum Download für das Jahr 2019 finden Sie unter www.bundesfinanzminsterium.de

Das offizielle Schreiben des Bundesfinanzministeriums mit der Länderübersicht und allen Daten zum Download für das Jahr 2018 finden Sie unter www.bundesfinanzminsterium.de

Höhere Pauschbeträge für Griechenland, Spanien, Österreich und Polen 2019

Die Tabelle des Bundesministeriums der Finanzen umfasst insgesamt 180 Länder. Bei über 50 Staaten, Großstädten und Regionen wurden Verpflegungspauschalen oder Pauschbeträge für Übernachtungen modifiziert. Erhöhungen gibt es 2019 unter anderem bei den Beträgen für Geschäftsreisen nach Griechenland, Österreich, Polen und Spanien.

Keine Veränderungen in den Pauschbeträgen für Großbritannien, Frankreich, Schweiz, USA und Russland

Keine Veränderungen gibt es 2019 bei den Pauschbeträgen für Geschäftsreisen nach Frankreich, in die Schweiz, nach Großbritannien, den USA und Russland.

Schnelle Rückerstattung der Reisekosten

Eine webbasierte Reise-Software sorgt für eine einfache Erfassung und Abrechnung der Reisekosten. Unkompliziertes und schnelles Abrechnen. Ãœbernahme von Reisedaten, die sich regelmäßig wiederholen.  Alle Belege direkt in der Software hochladen. Kombinieren Sie die Reisekostenverwaltung mit einer webbasierten Zeiterfassung für Mitarbeiter und sparen Sie Zeit und Geld. Jetzt 30 Tage kostenlos testen.

Weitere Artikel zum Thema Reisekosten:


Copyright 2024© Time Management Office GmbH. Alle Rechte vorbehalten.