Ab Januar 2019 gelten wieder neue Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen für betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen. Am 28. November 2018 gab das Bundesministerium der Finanzen die neuen Pauschalen bekannt. Die Beträge wurden für über 33 Länder angepasst. Über höhere Spesensätze dürfen sich Geschäftsreisende freuen, die nach Österreich, Polen, Spanien, Luxemburg oder Griechenland reisen.
Verpflegungspauschalen in Deutschland 2019 – keine Änderungen
Für Geschäftsreisen im Inland gab es keine Änderung der Pauschbeträge. Die kleine Pauschale für 8 bis 24 Stunden Abwesenheit beträgt weiterhin 12 Euro. Für die große Verpflegungspauschale können 24 Euro angesetzt werden.
Dauer der geschäftlich bedingten Abwesenheit Verpflegungsmehraufwand
ab 8 bis 24 Stunden 12 €
ab 24 Stunden 24 €
Übernachtungspauschalen in Deutschland 2019 – keine Änderungen
Auch die Übernachtungspauschale für Inlandsreisen bleibt ebenfalls konstant. Hier kann der Pauschbetrag von 20 € pro Nacht angesetzt werden, wenn der Reisende geschäftlich für mindestens 24 h vom Arbeitsplatz abwesend ist.
Ãœbernacht Inlandsreise Ãœbernachtungspauschale
Ãœbernachtung
u. mindestens 24 Stunden Abwesenheit 20 €
Tabelle Bundesfinanzministerium 2019 und 2018
Das offizielle Schreiben des Bundesfinanzministeriums mit der Länderübersicht und allen Daten zum Download für das Jahr 2019 finden Sie unter www.bundesfinanzminsterium.de
Das offizielle Schreiben des Bundesfinanzministeriums mit der Länderübersicht und allen Daten zum Download für das Jahr 2018 finden Sie unter www.bundesfinanzminsterium.de
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Höhere Pauschbeträge für Griechenland, Spanien, Österreich und Polen 2019
Die Tabelle des Bundesministeriums der Finanzen umfasst insgesamt 180 Länder. Bei über 50 Staaten, Großstädten und Regionen wurden Verpflegungspauschalen oder Pauschbeträge für Übernachtungen modifiziert. Erhöhungen gibt es 2019 unter anderem bei den Beträgen für Geschäftsreisen nach Griechenland, Österreich, Polen und Spanien.
Keine Veränderungen in den Pauschbeträgen für Großbritannien, Frankreich, Schweiz, USA und Russland
Keine Veränderungen gibt es 2019 bei den Pauschbeträgen für Geschäftsreisen nach Frankreich, in die Schweiz, nach Großbritannien, den USA und Russland.
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