Tätigkeitsnachweis für Dienstleistungen: Alle Infos

Tätigkeitsnachweis für Dienstleistungen: Alle Infos

Müssen Sie Ihre Arbeitszeiten und Leistungen gegenüber einem Auftraggeber nachweisen? Ein Tätigkeitsnachweis hilft Ihnen, Ihre Arbeit lückenlos zu dokumentieren und Missverständnisse bei der Abrechnung zu vermeiden. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf es ankommt und wie Sie den Tätigkeitsnachweis effizient und professionell gestalten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Tätigkeitsnachweis ist eine Dokumentation, die geleistete Arbeitszeiten und Tätigkeiten transparent erfasst und nachweist.
  • Er wird je nach vertraglichen Vorgaben, Auftraggeber oder gesetzlichen Anforderungen benötigt.
  • Die wichtigsten Angaben umfassen Datum, Arbeitszeiten, eine präzise Tätigkeitsbeschreibung sowie – je nach Branche – Unterschriften und Zwischenergebnisse.
  • Digitale Tools helfen dabei, Tätigkeiten und Zeiten automatisch zu erfassen und Berichte unkompliziert zu erstellen.

Definition: Was ist ein Tätigkeitsnachweis?

Ein Tätigkeitsnachweis dokumentiert die geleisteten Arbeitsstunden und Tätigkeiten eines Dienstleisters für einen Auftraggeber. Er dient als Beleg für erbrachte Arbeiten und wird häufig für die Rechnungsstellung oder interne Nachverfolgung genutzt. Besonders in der Projektarbeit oder bei selbstständigen Dienstleistern ist ein solcher Nachweis relevant, wenn die Abrechnung nach Stunden erfolgt.

Der Unterschied zum Leistungsnachweis liegt im Fokus der Abrechnung: Ein Tätigkeitsnachweis wird genutzt, wenn die Vergütung nach Arbeitszeit erfolgt, da er detailliert festhält, welche Aufgaben wann erledigt wurden. Ein Leistungsnachweis hingegen dokumentiert das Ergebnis einer Tätigkeit – zum Beispiel ein fertiggestelltes Konzept oder eine abgeschlossene Beratung – und dient als Grundlage für eine erfolgsbasierte Abrechnung. Die aufgewendete Zeit kann dabei eine Rolle spielen, steht aber nicht zwingend im Vordergrund.

Wann wird ein Tätigkeitsnachweis benötigt?

Ein Tätigkeitsnachweis wird immer dann benötigt, wenn die erbrachten Arbeitsstunden und Tätigkeiten gegenüber einem Auftraggeber oder einer Behörde belegt werden müssen. Besonders für selbstständige Dienstleister und Freiberufler ist er wichtig, um ihre Leistungen transparent nachzuweisen und eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten. Viele Unternehmen verlangen von externen Fachkräften eine Tätigkeitsdokumentation, um den Projektfortschritt zu überwachen oder Rechnungen zu prüfen.

Ist ein Tätigkeitsnachweis gesetzlich vorgeschrieben?
Für Selbstständige und Dienstleister gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht, einen Tätigkeitsnachweis zu führen.

In manchen Fällen ist ein Tätigkeitsnachweis vertraglich vorgeschrieben. Insbesondere bei Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen oder Zeitarbeit kann er eine Voraussetzung für die Zahlung sein. Auch öffentliche Auftraggeber und Förderprogramme fordern häufig eine detaillierte Dokumentation der geleisteten Stunden, um die Mittelverwendung nachvollziehen zu können. Neben vertraglichen Vorgaben gibt es auch gesetzliche Pflichten, insbesondere in bestimmten Branchen.

Branchen mit gesetzlicher oder vertraglicher Nachweispflicht:

  • Pflege- und Gesundheitswesen: Dokumentation der Arbeitszeiten für Abrechnung mit Krankenkassen und Pflegekassen
  • Baugewerbe und Handwerk: Erfassung von Arbeitsstunden zur Einhaltung tariflicher Mindestlöhne und zur Baustellendokumentation
  • Sicherheitsdienstleistungen: Tätigkeitsnachweise als Nachweis für Kontrollgänge und Einsatzzeiten
  • Transport- und Logistikbranche: Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten
  • Reinigungspersonal und Gebäudemanagement: Nachweispflicht über erbrachte Reinigungsleistungen, oft bei öffentlichen Auftraggebern
  • Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung: Nachweise über tatsächlich geleistete Arbeitsstunden für Abrechnung mit dem Entleiher
  • Öffentliche Verwaltung und geförderte Projekte: Tätigkeitsnachweise für Fördermittelgeber zur Kontrolle der Mittelverwendung

Branchen, in denen Tätigkeitsnachweise häufig vertraglich verlangt werden:

  • IT- und Beratungsdienstleistungen: Projektbasierte Abrechnung nach Arbeitszeit oder Meilensteinen
  • Ingenieur- und Architekturleistungen: Dokumentation von Planungs- und Ãœberwachungsleistungen
  • Marketing und kreative Dienstleistungen: Nachweis von Arbeitszeit und erbrachten Leistungen für Agenturprojekte
  • Freiberufliche Tätigkeiten (z. B. Dolmetscher, Trainer, Coaches): Tätigkeitsnachweise als Grundlage für Rechnungsstellung
  • Wissenschaft und Forschung: Dokumentation von Arbeitszeiten bei Drittmittelprojekten

Zudem kann ein Tätigkeitsnachweis bei Steuerprüfungen oder in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen als wichtiger Nachweis dienen.

Was muss ein Tätigkeitsnachweis enthalten?

Ein Tätigkeitsnachweis sollte alle relevanten Informationen enthalten, die eine nachvollziehbare Dokumentation der geleisteten Arbeit ermöglichen. Dazu gehören grundlegende Angaben zum Auftraggeber, zur durchgeführten Tätigkeit und zum Zeitraum. Je nach Branche und Vertrag können zusätzliche Details erforderlich sein.

Pflichtangaben in einem Tätigkeitsnachweis:

  • Name und Adresse des Dienstleisters
  • Name und Adresse des Auftraggebers
  • Zeitraum der Tätigkeiten (Datum oder Zeitraum, in dem die Leistungen erbracht wurden)
  • Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten (Detaillierte Auflistung der erbrachten Arbeiten)
  • Arbeitszeitnachweis (Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit pro Tag oder Stundensätze)
  • Unterschrift des Dienstleisters (ggf. des Auftraggebers)

Zusätzlich können je nach Vertrag oder spezifischen Anforderungen weitere Angaben erforderlich sein.

Optionale Angaben:

  • Projekt- oder Auftragsnummer
  • Ort der Leistungserbringung (Besonders relevant für Außendienst oder Baustellen)
  • Zwischenergebnisse oder Meilensteine (Falls eine detailliertere Leistungsdokumentation gewünscht ist)
  • Besondere Vorkommnisse oder Abweichungen (Erfassung von Hindernissen oder Verzögerungen)
  • Freigabe durch den Auftraggeber

Branchenabhängige Unterschiede bei Tätigkeitsnachweisen:

Je nach Branche gibt es spezifische Anforderungen an die Dokumentation:

  • Pflege und Gesundheitswesen: Detaillierte Berichte über erbrachte Pflegeleistungen, oft mit Unterschrift des Patienten oder Angehörigen
  • Baugewerbe und Handwerk: Erfassung von Arbeitszeiten und verbauten Materialien, oft mit zusätzlicher Abnahme durch den Auftraggeber
  • IT- und Beratungsdienstleistungen: Tätigkeitsnachweise mit detaillierten Beschreibungen der erledigten Aufgaben, oft erforderlich für projektbasierte Abrechnungen
  • Sicherheitsdienstleistungen: Dokumentation von Kontrollgängen, Vorkommnissen und besonderen Ereignissen
  • Transport und Logistik: Erfassung von Fahrtzeiten, Lieferungen und Standzeiten, oft mit GPS-gestützten Nachweisen
  • Wissenschaft und Forschung: Dokumentation von Forschungsstunden für Drittmittelgeber oder Universitäten

Ein präzise geführter Tätigkeitsnachweis schützt sowohl den Dienstleister als auch den Auftraggeber vor Missverständnissen. In manchen Branchen oder bei größeren Projekten kann eine digitale Leistungserfassung über spezielle Softwarelösungen sinnvoll sein.

Tätigkeitsnachweise einfach digital erstellen mit TimO®

Ein Laptop zeigt eine Zeiterfassungssoftware mit laufender Uhrzeit und Projektübersicht auf dem Bildschirm.
  • Auftragszeiten einfach per App oder am PC erfassen
  • Erbrachte Leistungen digital per App unterschreiben lassen
  • Automatische Erstellung von Tätigkeitsnachweisen für Auftraggeber

Wie detailliert sollte ein Tätigkeitsnachweis sein?

Der Detaillierungsgrad eines Tätigkeitsnachweises hängt von vertraglichen Vorgaben, Branchenstandards und den Erwartungen des Auftraggebers ab. Während in manchen Fällen eine einfache Stundenerfassung mit einer kurzen Beschreibung genügt, erfordern andere Situationen eine präzise Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen. Entscheidend ist, dass der Nachweis alle relevanten Informationen enthält, ohne unnötig aufwendig zu sein.

Detaillierungsgrad: Einfache vs. detaillierte Tätigkeitsnachweise

Je nach Anforderung gibt es unterschiedliche Ansätze für die Dokumentation:

Grobe Erfassung (wenn wenig Details gefordert sind):
➡ Geeignet für: Pauschalabrechnungen, einfache Tätigkeiten oder Projekte mit wenig Nachweispflicht.

Beispiel:

  • Datum: 05.02.2025
  • Arbeitszeit: 09:00 – 17:00 Uhr (8 Stunden)
  • Tätigkeit: „Unterstützung im IT-Support, Bearbeitung von Kundenanfragen“

Mittel-detaillierte Erfassung (für projektbasierte Abrechnungen):
➡ Geeignet für: Dienstleister mit Stundenabrechnung oder projektbezogenen Aufgaben.

Beispiel:

  • Datum: 05.02.2025
  • Arbeitszeit: 09:00 – 12:00 Uhr (3 Stunden)
  • Tätigkeit: „Durchführung eines IT-Support-Webinars für Kunde X, Beantwortung technischer Fragen“

Detaillierte Erfassung (wenn hohe Nachweispflicht besteht):
➡ Geeignet für: Abrechnung nach Zeitaufwand, Behörden oder öffentliche Auftraggeber.

Beispiel:

  • Datum: 05.02.2025
  • Arbeitszeit: 09:00 – 12:00 Uhr (3 Stunden)
  • Tätigkeit:
    • 09:00 – 09:30 Uhr: „Vorbereitung des Webinars (Präsentation überarbeitet, Technik getestet)“
    • 09:30 – 11:00 Uhr: „Webinar durchgeführt, Fragen der Teilnehmer beantwortet“
    • 11:00 – 12:00 Uhr: „Nachbereitung (Zusammenfassung erstellt, Teilnehmerfeedback analysiert)“

Wann ist welcher Detaillierungsgrad erforderlich?

AnforderungEmpfohlene Detailtiefe
Pauschalvergütung (Festpreis, z. B. Freelancer-Projekt)Grob – Datum, Zeitangabe, kurze Tätigkeitsbeschreibung
Stundenbasierte Abrechnung (z. B. IT-Beratung, Rechtsberatung)Mittel – Tätigkeit mit Bezug zum Projekt und genauer Zeitangabe
Behördliche oder vertragliche Nachweispflicht (z. B. öffentliche Fördermittel, Mindestlohnkontrolle, Zeitarbeit)Detailliert – Jede Tätigkeit mit Uhrzeit, ggf. Unterschrift des Auftraggebers

Ein Tätigkeitsnachweis sollte immer so präzise sein, dass er Missverständnisse verhindert, aber nicht unnötig viel Zeit kostet. Eine klare Absprache mit dem Auftraggeber hilft, den optimalen Detaillierungsgrad festzulegen.

Wie erstelle ich einen Tätigkeitsnachweis?

Ein Tätigkeitsnachweis sollte systematisch und nachvollziehbar aufgebaut sein. Ob handschriftlich, als Excel-Tabelle oder mit spezieller Software – wichtig ist, dass er alle relevanten Informationen enthält und den Anforderungen des Auftraggebers entspricht.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung eines Tätigkeitsnachweises

  1. Grunddaten erfassen
    • Name und Adresse des Dienstleisters
    • Name und Adresse des Auftraggebers
    • Projekt- oder Auftragsnummer (falls erforderlich)
  2. Arbeitszeiten dokumentieren
    • Datum und geleistete Stunden pro Tag
    • Beginn und Ende der Arbeitszeit (bei detaillierter Erfassung)
    • Pausen und Unterbrechungen (falls relevant)
  3. Tätigkeiten präzise beschreiben
    • Kurze, aber verständliche Beschreibung der durchgeführten Aufgaben
    • Falls nötig, Unterteilung in Teilschritte (z. B. Planung, Umsetzung, Nachbereitung)
    • Bezug zu Projektmeilensteinen oder Auftragsspezifikationen herstellen
  4. Bestätigung und Unterschrift einholen
    • Eigenhändige Unterschrift des Dienstleisters
    • Falls gefordert: Gegenzeichnung durch den Auftraggeber
  5. Tätigkeitsnachweis speichern und archivieren
    • Dokument gut lesbar aufbewahren (digital oder in Papierform)
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfristen beachten (je nach Branche unterschiedlich)

Einsatz von Projektzeiterfassungs-Software für Tätigkeitsnachweise

Viele Dienstleister setzen auf digitale Lösungen zur Zeiterfassung, um den Tätigkeitsnachweis effizient zu erstellen. Tools wie die Projektzeiterfassung von TimO ermöglichen es, Arbeitszeiten direkt zu erfassen und automatisch Tätigkeitsnachweise zu generieren. Solche Systeme bieten oft:

  • Automatische Zeiterfassung mit Start-/Stopp-Funktion
  • Kategorisierung nach Projekten oder Kunden
  • Exportfunktion für Tätigkeitsnachweise als PDF oder Excel
  • Möglichkeit zur digitalen Freigabe durch den Auftraggeber

Besonders für Freelancer, Berater und Dienstleister mit stundenbasierter Abrechnung kann eine Projektzeiterfassungs-Software den Aufwand erheblich reduzieren. Sie stellt sicher, dass alle Nachweise korrekt und revisionssicher dokumentiert sind.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Darf ein Arbeitgeber oder Auftraggeber einen Tätigkeitsnachweis ablehnen?

Ein Auftraggeber oder Arbeitgeber kann einen Tätigkeitsnachweis in bestimmten Fällen ablehnen, wenn er formale Fehler enthält oder nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Häufige Gründe für eine Ablehnung sind unklare Tätigkeitsbeschreibungen, fehlende Unterschriften oder Abweichungen von vereinbarten Stundenzahlen. Besonders bei abrechnungsrelevanten Tätigkeitsnachweisen legen Unternehmen großen Wert auf eine nachvollziehbare Dokumentation.

Allerdings darf ein Auftraggeber den Tätigkeitsnachweis nicht ohne sachlichen Grund verweigern, wenn eine Nachweispflicht besteht oder die Dokumentation zur Rechnungsstellung dient. Falls es zu Problemen kommt, sollte zuerst das Gespräch gesucht und der Nachweis gegebenenfalls angepasst werden. In strittigen Fällen kann ein Blick in den Vertrag oder die Unterstützung durch einen Rechtsberater helfen.

Muss der Tätigkeitsnachweis unterschrieben werden?

Ob ein Tätigkeitsnachweis unterschrieben werden muss, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und den Anforderungen des Auftraggebers ab. In vielen Fällen reicht eine digitale oder tabellarische Dokumentation der Arbeitszeiten aus. Besonders bei internen Nachweisen oder in Unternehmen mit digitaler Zeiterfassung ist eine Unterschrift oft nicht erforderlich.

Wenn der Tätigkeitsnachweis jedoch als Grundlage für die Rechnungsstellung dient, kann eine Unterschrift des Dienstleisters und gegebenenfalls des Auftraggebers sinnvoll oder sogar vorgeschrieben sein. In Branchen mit hoher Nachweispflicht, wie im Bauwesen, im Sicherheitsdienst oder in der Pflege, wird eine Gegenzeichnung durch den Kunden oder Vorgesetzten oft verlangt. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte frühzeitig geklärt werden, welche Form der Bestätigung erforderlich ist.

Wie lange muss ich einen Tätigkeitsnachweis aufbewahren?

Die Aufbewahrungsfrist hängt von gesetzlichen Vorgaben und vertraglichen Regelungen ab. Selbstständige und Freiberufler sollten Tätigkeitsnachweise mindestens 10 Jahre aufbewahren, da sie steuerlich relevant sein können. Arbeitgeber müssen Arbeitszeitnachweise je nach Branche zwischen 2 und 10 Jahren archivieren. Besonders bei öffentlichen Aufträgen oder geförderten Projekten können längere Fristen gelten.

Wie kann ich verhindern, dass ein Kunde meine Tätigkeitsnachweise infrage stellt?

Ein klar strukturierter und detaillierter Tätigkeitsnachweis minimiert das Risiko von Unstimmigkeiten. Wichtig ist eine präzise Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Bezug zum Projekt oder Vertrag. Zeiterfassungs-Software kann helfen, Arbeitszeiten lückenlos zu dokumentieren und automatisch erstellte Berichte bereitzustellen.

Zusätzlich sollte der Tätigkeitsnachweis regelmäßig vorgelegt werden, damit der Kunde frühzeitig Rückfragen stellen kann. Falls eine Unterschrift des Auftraggebers erforderlich ist, sollte diese zeitnah eingeholt werden, um spätere Diskussionen zu vermeiden. 

Disclaimer:

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