Arbeitszeitnachweis KUG 2025 mit kostenloser Excel-Vorlage

Arbeitszeitnachweis KUG 2025 mit kostenloser Excel-Vorlage

Das Bundeskabinett hat im Dezember 2024 die Bestimmungen zur Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds erneut angepasst. Ab dem 1. Januar 2025 wird die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von zwölf auf 24 Monate verlängert, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2025. Diese Maßnahme zielt darauf ab, einen Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verhindern.

Arbeitszeitnachweis Kurzarbeit 2025

Die pandemiebedingten Erleichterungen und Sonderregelungen für den Bezug des Kurzarbeitergelds sind am 30. Juni 2023 ausgelaufen. Seitdem gelten wieder die regulären Voraussetzungen für Kurzarbeit. Dazu gehört, dass mindestens ein Drittel der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall von über 10 Prozent betroffen sein muss.

Arbeitgeber, die Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen, sind weiterhin zur Führung von detaillierten Arbeitszeitnachweisen verpflichtet. Diese müssen die geleisteten Arbeitszeiten sowie Ausfall- und Fehlzeiten dokumentieren. Der Nachweis für jeden Kalendermonat muss innerhalb von drei Monaten bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden.

Für Unternehmen, die Kurzarbeit nutzen, besteht die Möglichkeit, die freiwerdenden Arbeitszeitkapazitäten für Weiterbildungsmaßnahmen zu nutzen. Dies kann in Absprache mit der Arbeitsagentur erfolgen und dient der Qualifizierung der Mitarbeiter während der Kurzarbeitsphase.

Arbeitszeitnachweise bei Kurzarbeit: Was Unternehmen melden müssen

Unternehmen müssen für Kurzarbeiter folgende Daten bei der Agentur für Arbeit einreichen: die tägliche Arbeitszeit und die Anzahl der Kurzarbeitsstunden für diesen Tag. Monatliche Feiertage müssen gesondert ausgewiesen werden, da die Vergütung für Feiertage ausschließlich vom Arbeitgeber zu zahlen sind. Auch Krankentage müssen dokumentiert werden. Die Arbeitsagentur kontrolliert die Arbeitszeitnachweise zusammen mit der Lohnabrechnung und prüft abschließend, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorlagen.

  • Die tägliche Arbeitszeit sowie die Anzahl der Kurzarbeitsstunden pro Tag.
  • Feiertage müssen gesondert ausgewiesen werden, da die Vergütung für Feiertage ausschließlich vom Arbeitgeber zu tragen ist.
  • Krankentage müssen ebenfalls dokumentiert werden.

Die Arbeitsagentur prüft diese Angaben anhand der eingereichten Arbeitszeitnachweise und Lohnabrechnungen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei ist die Soll-Arbeitszeit der tatsächlichen Arbeitszeit gegenüberzustellen. Dann werden die tatsächlichen Arbeitsstunden eingetragen.

Arbeitszeitnachweis - Arbeitsnachweis kostenlos Vorlage
Arbeitsnachweis kostenlos

Excel-Arbeitsnachweis mit Ausweis der Kurzarbeit – Kostenlose Vorlage zum Download

Laden Sie hier kostenlos den Kurzarbeitsnachweis für das Jahr 2025 als Excel-Datei herunter. Einfach ausdrucken und ausfüllen oder direkt in der Excel Tabelle Zeiten eintragen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Mit der Freeware-Version können Sie alle Mitarbeiter verwalten und im Januar mit der Dokumentation der Kurzarbeit beginnen.

Die aktuell geltenden Regelungen zur Anzeige, Antrag und Berechnung des Kurzarbeitergeldes finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de

Arbeitsnachweis oder Arbeitszeitnachweis 2025

Die Tabellen für die Jahr 2024, 2023, 2022, 2021 und 2020 haben wir hier für Sie hinterlegt.

Im Übrigen kann Kurzarbeitergeld auch für Auszubildende beantragt werden. In der Regel sind Auszubildende aber nicht von Kurzarbeit betroffen. Die Anordnung von Überstunden während der Kurzarbeit ist grundsätzlich unzulässig. Geringfügige Beschäftigte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können kein Kurzarbeitergeld erhalten.

Digitale Erfassung statt manueller Mühen

Eine weitere Möglichkeit, Kurzarbeit möglichst schnell und einfach zu erfassen, ist die Einführung einer digitalen Zeiterfassung. Durch ein Stempeluhr-Terminal direkt in der Produktionshalle, im Umkleideraum oder auch mit RFID-Chip am Terminal bereits im Eingangsbereich, erfassen ihre Mitarbeiter ab sofort minutengenau ihre Arbeitszeiten am Arbeitsplatz. Jedem Mitarbeiter weisen Sie eine eigene KUG-Regel zu (30 %, 50 % Kurzarbeit) und das manuelle Ausweisen und Dokumentieren fällt weg.

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Referenzen:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-berechnung

https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2022/mit-kurzarbeit-weiter-arbeitsplaetze-sichern.html

Bildnachweis: Georgie Cobbs©unsplash.com


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