Das Bundeskabinett hatte in der Corona-Krise den Anspruch auf Kurzarbeitergeld auf 28 Monate ausgeweitet. Mittlerweile wurden die pandemiebedingten Beschränkungen weitestgehend wieder aufgehoben. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld ist zum 30. Juni 2023 ausgelaufen. Damit gelten wieder die Voraussetzungen, die vor der Pandemie galten. Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen, die Kurzarbeit in Anspruch nehmen müssen, aber weiterhin. Viele Arbeitgeber, die Kurzarbeitergeld abrechnen müssen, sind zur Führung von Arbeitszeitnachweisen (Arbeits-, Ausfall- und Fehlzeiten) verpflichtet. Dieser Beitrag stellt einen kostenlosen Arbeitszeitnachweis Kurzarbeit bereit.
„Arbeitszeitnachweis KUG 2025 mit kostenloser Excel-Vorlage“
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