Raucherpausen in der Arbeitszeit – ein Dauerbrenner unter Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Doch wie sieht es rechtlich aus? Und welche Auswirkungen haben diese Pausen auf die Produktivität und das Betriebsklima? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen. Viele Chefs akzeptieren es, dass Raucher Ihre Arbeitszeit für Raucherpausen unterbrechen. Sie möchten trotzdem gerne wissen, wie viel Zeit die Arbeitnehmer in Raucherpausen verbringen. Und viele Nichtraucher finden es ungerecht, dass Raucher ständig vor die Tür gehen, um Ihrer Sucht nachzugehen und damit „gefühlt“ weniger Zeit am Arbeitsplatz verbringen. Doch was sagt das Gesetz? Und wie können Unternehmen mit diesem Thema umgehen?
Es besteht kein gesetzlichen Anspruch auf Raucherpausen
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Inhalt
- 1 Sollten meine Mitarbeiter Raucherpausen stempeln?
- 2 Gesetzliche Urteile über Raucherpausen
- 3 Was sind Raucherpausen? Definition
- 4 Wie viele Raucherpausen stehen mir zu?
- 5 Können Raucherpausen verboten werden?
- 6 Raucherpausen mit Zeiterfassung stempeln – fair und einfach
- 7 Raucherpausen mit einer App stempeln
Sollten meine Mitarbeiter Raucherpausen stempeln?
Zigarette an, Arbeit aus? Raucherpausen sind ein sensibles Thema, das sowohl rechtliche als auch soziale Aspekte berührt. Während die einen von einer unnötigen Auszeit sprechen, sehen andere darin ein Grundrecht.
Eine YouGov-Umfrage von November 2023 zeigt, dass Raucher häufig den Arbeitsplatz verlassen, um zu rauchen. Durchschnittlich dauern diese Pausen fünf Minuten. Unter 1000 Rauchern verlassen 18 % den Arbeitsplatz drei- bis viermal täglich für eine Zigarette. 16 % gehen sogar fünfmal und 10 % sogar zehnmal oder öfter hinaus.
Raucherpausen sind keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, sondern eine freiwillige Leistung. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten die Regelungen individuell festgelegt werden. Hier einige Beispiele für mögliche Regelungen:
Variante A: Sehr strenge Regelung
Geschäftsführung verbietet das Rauchen auf dem Unternehmensgelände. Diese Regelung ist möglich, da das Rauchen eine Unterbrechung der Arbeitstätigkeit darstellt, die Arbeitgeber nicht dulden müssen. Rauchverbote in Arbeitsbetrieben bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Betriebsrates.
Variante B: Strenge Regelung
Rauchen ist auf dem Gelände erlaubt, das Rauchen darf nur in den gesetzlichen vorgeschriebenen Pausen erfolgen. Diese Regelung ist möglich, da das Rauchen außerhalb der vorgesehenen Pausen eine Unterbrechung der Arbeitstätigkeit darstellt, die Arbeitgeber nicht dulden müssen (siehe dazu, das aktuelle Urteil vom Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern).
Variante C: Weniger strenge Regelung
Rauchen ist auf dem Gelände erlaubt, das Rauchen darf außerhalb der gesetzlichen vorgeschriebenen Pausen erfolgen. Für Raucherpausen gib es eine Zeiterfassung, die gestempelte Zigarettenpause wird von der Arbeitszeit abgezogen.
Variante D: Lockere Regelung
Rauchen ist auf dem Gelände erlaubt, das Rauchen darf außerhalb der gesetzlichen vorgeschriebenen Pausen erfolgen. Raucherpausen werden nicht kontrolliert und gestempelt – alles geschieht auf Vertrauensbasis. Mitarbeiter können ihre Arbeitszeit frei einteilen – es gibt keine Arbeitszeiterfassung. Der Arbeitnehmer muss seine täglichen Aufgaben erledigen, ob es das schnell oder langsam macht, bleibt ihm überlassen. Dabei kann er beliebig oft rauchen und selbständig Pausenzeiten festlegen.
Gesetzliche Urteile über Raucherpausen
In der Rechtsprechung zur Raucherpause spielen besonders zwei exemplarische Urteile eine wichtige Rolle. Das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern besagt, dass Arbeitgeber Raucherpausen auf die regulären Pausenzeiten beschränken können. Das Gericht argumentierte, dass Rauchen eine Arbeitsunterbrechung sei und dass die Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit arbeiten müssten, es sei denn, der Arbeitgeber gewähre zusätzliche Pausen (bezahlt oder unbezahlt). Der Betriebsrat habe bei dieser Entscheidung kein Mitspracherecht (Weiterlesen). Die Richter verwiesen auf ein früheres Urteil aus Rheinland-Pfalz, wonach Arbeitnehmer während der Raucherpausen ausstempeln müssen, um potenziellen Arbeitszeitbetrug zu vermeiden.
Gericht | Jahr | Entscheidung | Begründung |
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az: 5 TaBV 12/21) | 2022 | Raucherpausen dürfen nur während der regulären Pausen eingelegt werden. Der Betriebsrat hat bei dieser Entscheidung kein Mitspracherecht. | Rauchen stellt eine Arbeitsunterbrechung dar und Arbeitnehmer sind verpflichtet, während ihrer Arbeitszeit zu arbeiten |
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (AZ: 10 Sa 712/09) | 2010 | Arbeitnehmer müssen während der Raucherpausen ausstempeln | Vermeidung von potenziellem Arbeitszeitbetrug |
Was sind Raucherpausen? Definition
Raucherpause, ist eine Pause bei der Arbeit, die zum Rauchen genutzt werden, aber nicht als Arbeitszeit gilt. Eine gesetzliche Regelung, die regelt, wie oft und wie lange man rauchen darf, gibt es nicht!
Wie viele Raucherpausen stehen mir zu?
Für die regelmäßige Unterbrechung der Arbeitstätigkeit durch eine Raucherpause gibt es keine gesetzliche Regelung. Es existiert kein Gesetz, welches das Recht auf eine Raucherpause während der Arbeits‌zeit vorsieht.
Können Raucherpausen verboten werden?
Jeder Arbeitgeber hat das Recht, das Rauchen während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz zu verbieten.
Raucherpausen mit Zeiterfassung stempeln – fair und einfach
Die Zeiterfassung für Mitarbeiter mit Terminals ermöglichen eine unkomplizierte und schnelle Erfassung von Arbeitszeiten, Mittagspausen und Raucherpausen. Das Gerät kann im Eingangsbereich des Bürogebäudes, im Flur oder in der Produktionshalle an der Wand hängen. Mitarbeiter, die in die Raucherpause gehen, buchen über das Terminal den Anfang und das Ende der Pause. Das geht ganz einfach über Fingerprint und Chipkarte. Der Mitarbeiter verlässt um 11:13 seinen Arbeitsplatz und drückt die Pausentaste auf dem Terminal. Dann legt er seinen Finger auf den Fingerprintsensor und das Gerät identifiziert den Mitarbeiter. Die Uhrzeit des Pausenanfangs wird in Echtzeit, an die mit dem Terminal verbundene Software übergeben. Kehrt der Mitarbeiter aus der Pause zurück, drückt er den Button „Pausenende“ am Terminal. Im System wird die gebuchte Pause von der Arbeitszeit des Mitarbeiters abgezogen. Die Software liefert stets aktuelle Arbeitszeiten, auch Überstunden sind schnell abzulesen.
Raucherpausen mit einer App stempeln
Eine App funktioniert wie eine moderne Stempelkarte am Arbeitsplatz. Mitarbeiter erfassen Arbeitszeiten, Pausen und Raucherpausen direkt am Arbeitsplatz. Einfache Buttons für Kommen, Gehen und Pause sorgen für eine schnelle und unkomplizierte Zeiterfassung. Die Raucherpause wird so minutengenau – von 12:45 bis 12:55 – dokumentiert und von der Ist-Arbeitszeit abgezogen. In den Auswertungen können Teamleiter dann genau die Arbeitszeit und die Sollstunden mit den geleisteten Ist-Arbeitsstunden vergleichen. In
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