Ab Januar 2018 gelten wieder neue Verpflegung- und Übernachtungspauschalen für Mitarbeiter, die im Ausland für ihr Unternehmen unterwegs sein werden. Am 8. November 2017 gab das Bundesministerium für Finanzen die neuen Pauschalen bekannt. Die Beträge wurden für über 50 Länder angepasst. Über höhere Spesensätze dürfen sich im kommenden Jahr Geschäftsreisende freuen, die nach z. B. Dschibuti, Tokio oder in den Iran reisen. Niedrige Auslandspauschalen wurden u. a. für die Länder wie Brasilien, Venezuela oder Weißrussland festgelegt.
Verpflegungspauschalen in Deutschland 2018 – keine Änderungen
Für Geschäftsreisen im Inland gab es keine Änderung für die Pauschbeträge. Die kleine Pauschale für 8 bis 24 Stunden Abwesenheit beträgt weiterhin 12 Euro. Für die große Pauschale können 24 Euro angesetzt werden.
Dauer der geschäftlich bedingten Abwesenheit Verpflegungsmehraufwand
ab 8 bis 24 h 12 €
ab 24 h 24 €
Ãœbernachtungspauschalen in Deutschland 2018
Auch die Übernachtungspauschale für Inlandsreisen bleibt ebenfalls konstant. Hier kann der Pauschbetrag von 20 € pro Nacht angesetzt werden, wenn der Reisende geschäftlich für mindestens 24 h vom Arbeitsplatz abwesend ist.
Reisekosten mühelos digital erfassen und abrechnen mit TimO®
- Mit aktuellen gesetzlichen Ãœbernachtungs- und Verpflegungspauschalen
- Mit tagesaktuellen Wechselkurse für exakte Abrechungen
- Kostenloser Telefonsupport – ohne Warteschleife
Weitere Artikel zum Thema Reisekosten:
- Verpflegungsmehraufwand 2019: Reisekostenpauschalen für Inland und Ausland
- Verpflegungsmehraufwand 2020: Reisekostenpauschalen für Inland und Ausland
- Verpflegungsmehraufwand 2021: Reisekostenpauschalen für Inland und Ausland
- Verpflegungsmehraufwand 2023: Reisekostenpauschalen für Inland und Ausland
- Verpflegungsmehraufwand 2024: Reisekostenpauschalen für Inland und Ausland