Ab 2025 gibt es eine wichtige Änderung für alle, die in Deutschland einen Minijob ausüben. Die monatliche Verdienstgrenze wird von bisher 538 Euro auf 556 Euro angehoben, was es den Beschäftigten ermöglicht, ihr Einkommen etwas zu erhöhen, ohne den Minijob-Status zu verlieren. Diese Anpassung geht mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde einher und bringt für Minijobber neue Möglichkeiten, aber auch einige Regeln, die beachtet werden müssen.
Was Minijobber und Arbeitgeber wissen müssen
Das Wichtigste in Kürze:
- Neue Verdienstgrenze: Ab Januar 2025 können Minijobber bis zu 556 Euro pro Monat verdienen – eine Erhöhung gegenüber der bisherigen Grenze von 538 Euro​
- Anhebung des Mindestlohns: Der Mindestlohn steigt gleichzeitig auf 12,82 Euro pro Stunde. Die neue Verdienstgrenze für Minijobs ist daran gekoppelt und ermöglicht eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit​
- Besonderheiten bei Überschreitungen: In bis zu zwei Monaten im Jahr dürfen Minijobber die Verdienstgrenze überschreiten, etwa durch ungeplante Einmalzahlungen. Solange dies nicht dauerhaft geschieht, bleibt der Minijob-Status erhalten​
Inhalt
- 1 Was Minijobber und Arbeitgeber wissen müssen
- 2 Was versteht man unter der Verdienstgrenze beim Minijob?
- 3 Welche Änderungen gelten für die Minijob Verdienstgrenze ab 2025?
- 4 Wie hängt die Minijob Verdienstgrenze mit dem Mindestlohn zusammen?
- 5 Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für Minijobs ab 2025?
- 6 Spezielle Regelungen für Rentner und Studenten
- 7 Wer profitiert von der neuen Minijob Verdienstgrenze?
- 8 Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was versteht man unter der Verdienstgrenze beim Minijob?
Die Verdienstgrenze im Minijob legt fest, wie viel Minijobber monatlich verdienen dürfen, ohne dass ihre Beschäftigung als sozialversicherungspflichtig gilt. Aktuell ist der Minijob eine Form geringfügiger Beschäftigung, die sich durch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auszeichnet. Diese Grenze stellt sicher, dass Minijobber*innen flexibel arbeiten können, ohne in die reguläre Sozialversicherungspflicht einzutreten.
Definition und Bedeutung der Verdienstgrenze
Die Verdienstgrenze definiert den maximalen monatlichen Verdienst, den Minijobber*innen erzielen können. Im Jahr 2025 liegt diese Grenze bei 556 Euro pro Monat. Solange Minijobber unterhalb dieser Schwelle bleiben, ist ihre Beschäftigung von der Versicherungspflicht befreit. Lediglich eine geringe Pauschalsteuer und Rentenversicherungsbeiträge werden fällig, die jedoch oft vom Arbeitgeber übernommen werden. Diese Regelung ermöglicht es Arbeitnehmern, zusätzliche Einnahmen zu erzielen, ohne umfassend in das Sozialversicherungssystem einzuzahlen, und minimiert den administrativen Aufwand für Arbeitgeber​
Warum werden die Verdienstgrenzen regelmäßig angepasst?
Die Anpassung der Verdienstgrenze orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn, der in Deutschland für alle Beschäftigten – auch für Minijobber – gilt. Der Mindestlohn wird regelmäßig angehoben, um inflationsbedingte Einbußen der Kaufkraft auszugleichen und die Einkommen an die Lebenshaltungskosten anzupassen. Entsprechend passt sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs an.
Die dynamische Verknüpfung der Verdienstgrenze mit dem Mindestlohn bietet Sicherheit für Minijobber und Arbeitgeber. Sie erlaubt eine flexible Arbeitszeitgestaltung und stellt sicher, dass Minijobber auch bei steigenden Löhnen unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben können.
Welche Änderungen gelten für die Minijob Verdienstgrenze ab 2025?
Ab 2025 wird die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs in Deutschland auf 556 Euro angehoben. Diese Anpassung erfolgt parallel zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, der ab Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde steigt. Die Anhebung der Verdienstgrenze bietet Minijobber*innen die Möglichkeit, auch bei steigenden Lebenshaltungskosten die Vorteile einer geringfügigen Beschäftigung zu nutzen, ohne in die Sozialversicherungspflicht zu fallen​
Neue Einkommensgrenze und deren Umsetzung
Die neue Verdienstgrenze von 556 Euro bedeutet, dass Minijobber maximal etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten können, wenn sie zum gesetzlichen Mindestlohn beschäftigt sind. Arbeitgeber sollten die Arbeitszeiten und das Entgelt genau im Auge behalten, da eine Überschreitung der Verdienstgrenze zur Umstellung auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung führen würde.
Minijobber und Arbeitgeber profitieren davon, dass diese Verdienstgrenze dynamisch angepasst wird, da dies die Flexibilität und Attraktivität von Minijobs aufrechterhält. Auch müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass sie den korrekten Mindestlohn zahlen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden​
Gründe für die Anpassung der Verdienstgrenze
Die Kopplung der Minijob-Verdienstgrenze an den Mindestlohn wurde 2022 eingeführt und verfolgt das Ziel, den Einkommensschutz für Minijobber zu gewährleisten und gleichzeitig deren sozialversicherungsrechtlichen Status zu wahren. Die steigenden Lebenshaltungskosten und das wirtschaftliche Umfeld erfordern eine regelmäßige Anpassung, sodass die Kaufkraft der Minijobber nicht sinkt. Die neue Grenze von 556 Euro orientiert sich somit an den wirtschaftlichen Realitäten und ermöglicht Minijobbern eine angemessene, regulierte Einkommenssteigerung im Rahmen ihrer Beschäftigung​
Diese Anpassungen bieten nicht nur den Arbeitnehmern Vorteile, sondern erleichtern auch Arbeitgebern die Planung und die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften.
Wie hängt die Minijob Verdienstgrenze mit dem Mindestlohn zusammen?
Die Verdienstgrenze für Minijobs ist eng an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Seit der Reform 2022 wird die Verdienstgrenze für Minijobs automatisch angepasst, wenn sich der Mindestlohn ändert. Für das Jahr 2025 bedeutet dies, dass die Minijob-Grenze auf 556 Euro pro Monat steigt, da der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde erhöht wurde. Diese dynamische Anpassung stellt sicher, dass Minijobber bei Lohnerhöhungen nicht ungewollt in die Sozialversicherungspflicht fallen​.
Jahr | Mindestlohn (€/Stunde) | Maximale Verdienstgrenze für Minijobs (€/Monat) |
2022 (bis Sept.) | 9,82 | 450 |
2022 (ab Okt.) | 12,00 | 520 |
2023 | 12,00 | 520 |
2024 | 12,41 | 538 |
2025 | 12,82 | 556 |
Berechnung der maximalen Stundenanzahl
Da die Verdienstgrenze für Minijobs nun an den Mindestlohn gebunden ist, lässt sich die maximal mögliche Arbeitszeit pro Monat anhand des Mindestlohns berechnen. Im Jahr 2025 liegt diese bei 43,37 Stunden monatlich (556 Euro geteilt durch 12,82 Euro pro Stunde). Damit können Minijobber, die den Mindestlohn verdienen, in etwa 10 Stunden pro Woche arbeiten. Dieser Stundenumfang kann jedoch variieren, wenn der Stundenlohn über dem Mindestlohn liegt​
Beispiele für Verdienstmöglichkeiten bei unterschiedlicher Stundenanzahl
Beispiele verdeutlichen, wie der Zusammenhang zwischen Mindestlohn und Verdienstgrenze wirkt:
Beispiel 1: Ein Minijobber arbeitet zum Mindestlohn und erreicht mit 43 Stunden im Monat die Verdienstgrenze von 556 Euro.
Beispiel 2: Ein höher bezahlter Minijobber, der 15 Euro pro Stunde verdient, kann monatlich bis zu 37 Stunden arbeiten, um die Verdienstgrenze einzuhalten.
Diese Flexibilität erlaubt Minijobbern eine passgenaue Arbeitszeitgestaltung, während Arbeitgeber auf die Beachtung der Verdienstgrenze achten müssen, um eine Umwandlung des Minijobs in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zu vermeiden.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für Minijobs ab 2025?
Ab 2025 gibt es einige wesentliche rechtliche Regelungen für Minijobs, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Minijobber von Bedeutung sind. Diese betreffen insbesondere die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Dokumentationspflichten und die Regelungen zur Verdienstgrenze, die nach Überschreiten in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt werden können. Die Grundlage dieser Vorschriften bildet das Mindestlohngesetz, das den Mindestlohn für alle Arbeitsverhältnisse und damit auch für Minijobs festlegt​
Arbeitsrechtliche Regelungen: Vertragliche und rechtliche Aspekte
Für Minijobs ist die Dokumentationspflicht besonders wichtig. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten von Minijobbern detailliert zu erfassen, um die Einhaltung des Mindestlohns und der Verdienstgrenze zu gewährleisten. Die erfassten Arbeitszeiten müssen Unternehmen mindestens zwei Jahre aufbewahren. Das ist insbesondere bei Minijobs im Bereich Gastronomie oder Einzelhandel relevant, wo die Arbeitszeiten häufig schwanken. Zusätzlich müssen im Arbeitsvertrag alle relevanten Informationen zur Vergütung und Arbeitszeit klar festgehalten sein, um rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden​.
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Bei Überschreiten der Verdienstgrenze von 556 Euro pro Monat im Jahr 2025 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit umzuwandeln. Dies erfolgt in der Regel automatisch, wenn das regelmäßige Einkommen des Arbeitnehmers über der festgelegten Grenze liegt. Dies bedeutet zusätzliche Beitragszahlungen in die Sozialversicherung, was sowohl die Abgabenlast für Arbeitgeber als auch den Nettolohn für den Arbeitnehmer verändern kann​
Steuerliche Aspekte bei Ãœberschreiten der Verdienstgrenze
Steuerlich bleibt der Minijob weiterhin privilegiert, da er mit einer Pauschalsteuer von 2 % belastet wird, die häufig vom Arbeitgeber übernommen wird. Diese Regelung entfällt jedoch, wenn das Einkommen des Minijobbers regelmäßig über der Verdienstgrenze liegt und die Tätigkeit somit sozialversicherungspflichtig wird. Bei mehreren Minijobs, die in der Summe die Verdienstgrenze überschreiten, wird das Gesamteinkommen für die Sozialversicherungspflicht berücksichtigt, was auch steuerliche Auswirkungen haben kann​
Insgesamt erfordert die Beschäftigung von Minijobbern genaue Beachtung der arbeits- und steuerrechtlichen Vorschriften. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben stellt sicher, dass die Vorteile geringfügiger Beschäftigung genutzt werden können, ohne ungewollte rechtliche oder finanzielle Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach sich zu ziehen.
Spezielle Regelungen für Rentner und Studenten
Rentner und Studenten zählen zu den häufigsten Minijobbern und profitieren in diesem Bereich von einigen besonderen Regelungen. Die Verdienstgrenze und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen können sich bei diesen Gruppen teilweise unterscheiden, was vor allem für die finanzielle Planung wichtig ist.
Minijob für Rentner: Welche Verdienstgrenze gilt?
Ein Minijob ist besonders attraktiv für Rentner, da sie weiterhin die volle Rente beziehen können und gleichzeitig ein zusätzliches Einkommen erzielen. Dies macht den Minijob zu einer flexiblen Möglichkeit, das Einkommen im Ruhestand aufzubessern, ohne dabei den Rentenanspruch zu gefährden. Dabei ist es wichtig, die generellen Regelungen für Minijobs zu beachten, insbesondere die monatliche Verdienstgrenze von 556 Euro ab dem Jahr 2025.
Auch steuerlich bietet der Minijob Vorteile, da Einkünfte im Rahmen dieser Verdienstgrenze in der Regel steuerfrei bleiben. Für Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, fallen zudem keine Abgaben zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung an, was den Minijob noch attraktiver macht. Falls gewünscht, können sie freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, um ihren Rentenanspruch leicht zu erhöhen. So bietet der Minijob eine flexible und unkomplizierte Möglichkeit, finanzielle Spielräume im Alter zu erweitern.
Hier sind zwei Beispiele, die zeigen, wie Rentner einen Minijob nutzen können, um ihr Einkommen aufzubessern:
Beispiel 1: Herr Müller – Rentner in regulärem Ruhestand
Herr Müller ist 68 Jahre alt und erhält bereits seine volle Altersrente. Da er gerne aktiv bleibt und sich etwas dazuverdienen möchte, nimmt er einen Minijob in einem Gartenbauunternehmen an, wo er zweimal pro Woche für ein paar Stunden aushilft. Er verdient dabei 450 Euro monatlich. Da er die Verdienstgrenze von 556 Euro nicht überschreitet, bleibt seine Rente ungekürzt. Zusätzlich fallen für ihn keine Abgaben zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung an. Herr Müller schätzt die Flexibilität seines Minijobs, da er weiterhin frei über seine Zeit verfügen kann und die Arbeit ihm Spaß macht.
Beispiel 2: Frau Schneider – Rentnerin im vorzeitigen Ruhestand
Frau Schneider ist 62 Jahre alt und bezieht eine vorgezogene Altersrente. Um ihre monatlichen Einkünfte zu erhöhen, arbeitet sie in einem Buchladen auf Minijobbasis und verdient dort monatlich 500 Euro. Da sie die Verdienstgrenze für Minijobs einhält, bleibt ihr Minijob sozialversicherungsfrei. Allerdings muss Frau Schneider zusätzlich darauf achten, die spezielle Hinzuverdienstgrenze der Rentenversicherung nicht zu überschreiten, da sonst ihre Rentenzahlung gekürzt werden könnte. Dank des Minijobs kann sie ihre Einkünfte aufbessern, ohne die Rentenzahlungen vollständig zu gefährden, solange sie sich an die Vorgaben hält.
Minijob und BAföG: Was sollten Studenten beachten?
Für Studenten, die BAföG erhalten, ist die Verdienstgrenze besonders relevant. Um den BAföG-Anspruch nicht zu gefährden, müssen Studenten darauf achten, dass ihr Jahreseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Diese Grenze richtet sich nach den Vorschriften des BAföG und liegt aktuell bei rund 6.240 Euro jährlich. Mit der neuen Minijob-Verdienstgrenze von 6.672 Euro ab 2025 kann es für BAföG-Empfänger daher wichtig sein, ihren Verdienst genau im Auge zu behalten, um mögliche Überschreitungen zu vermeiden.
Zudem gibt es eine Besonderheit bei der wöchentlichen Arbeitszeit: Studenten in Minijobs dürfen während der Vorlesungszeit meist nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, um den „studentischen Status“ zu behalten. Diese Regel schützt vor zusätzlichen Sozialabgaben, da der studentische Status den Sozialversicherungsschutz begünstigt und sie nur Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Insgesamt bietet der Minijob also eine flexible und steuerfreie Möglichkeit, ohne große Abzüge neben dem Studium zu arbeiten – unter Einhaltung der BAföG- und Stundenregelungen.
Wer profitiert von der neuen Minijob Verdienstgrenze?
Die Erhöhung der Verdienstgrenze auf 556 Euro ab 2025 bringt Vorteile für Minijobber, Arbeitgeber und die Gesamtwirtschaft. Diese Anpassung erlaubt es Minijobbern, einen höheren Verdienst zu erzielen, ohne ihren sozialversicherungsfreien Status zu verlieren. Gleichzeitig unterstützt sie Arbeitgeber, indem sie die Beschäftigungsmöglichkeiten auf Minijob-Basis erweitert, was besonders in Branchen mit schwankendem Personalbedarf von Vorteil ist​
Vorteile für Minijobber, Arbeitgeber und die Wirtschaft
Minijobber profitieren von der neuen Verdienstgrenze vor allem durch die Möglichkeit, bei steigenden Lebenshaltungskosten mehr zu verdienen, ohne in die Sozialversicherungspflicht einzutreten. Gerade für Studierende, Rentner und Personen mit Hauptbeschäftigungen ist dies ein Pluspunkt, da sie ihre monatlichen Einkünfte erhöhen können, ohne umfangreichere Steuer- oder Versicherungsbeiträge zu leisten​
Arbeitgeber gewinnen durch die erhöhte Flexibilität im Personalmanagement, da Minijobber länger beschäftigt werden können, ohne die sozialversicherungsrechtlichen Grenzen zu überschreiten.
Auch wirtschaftlich ist die Anhebung der Verdienstgrenze positiv: Sie steigert die Kaufkraft von Minijobbern und trägt zur Stabilität der Konsumnachfrage bei. In Zeiten steigender Kosten trägt dies dazu bei, dass mehr Menschen ihre Grundbedürfnisse abdecken können und Arbeitgeber leichter kurzfristige Personalengpässe ausgleichen können​
Mögliche Herausforderungen und langfristige Perspektiven
Die Erhöhung bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich, insbesondere für Arbeitgeber, die sich an höhere Kosten durch den gestiegenen Mindestlohn anpassen müssen. Unternehmen müssen genau planen, um die Beschäftigung im Rahmen der Minijob-Regelungen zu halten. Langfristig bleibt abzuwarten, ob sich die Verdienstgrenze weiterhin dynamisch an den Mindestlohn anpasst und ob bei zukünftigen Erhöhungen des Mindestlohns weitere Anpassungen notwendig werden​
Diese Entwicklungen zeigen, wie wichtig die regelmäßige Anpassung von Verdienstgrenzen ist, um sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern langfristig wirtschaftliche Stabilität zu bieten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Minijobber bleiben von der Pflicht zur Krankenversicherung befreit, solange sie die Verdienstgrenze von 556 Euro monatlich nicht überschreiten. Für die Rentenversicherung besteht weiterhin die Möglichkeit zur Befreiung. Andernfalls müssen Minijobber geringe Pauschalbeiträge bezahlen​.
Werkstudenten müssen darauf achten, dass sie mit ihren Minijobs die Verdienstgrenze einhalten, um ihren studentischen Status und die damit verbundenen Sozialversicherungsvergünstigungen zu behalten. Ein Überschreiten der Grenze könnte zur Sozialversicherungspflicht führen​
Ja, alle Minijobs werden zusammengerechnet. Überschreitet das Gesamteinkommen aus mehreren Minijobs die monatliche Grenze von 556 Euro, wird die Beschäftigung insgesamt sozialversicherungspflichtig​
Die Verdienstgrenze wird grundsätzlich sowohl monatlich als auch jährlich betrachtet. Ab 2025 liegt die Grenze bei 556 Euro monatlich oder 6.672 Euro jährlich. Die jährliche Grenze ermöglicht eine flexible Verteilung des Einkommens über das Jahr hinweg: Verdient ein Minijobber in einem Monat weniger als 556 Euro, kann er in einem anderen Monat auch ein höheres Einkommen erzielen. Darbei darf der der Jahresbetrag nicht überschritten werden. Diese Flexibilität ist hilfreich für Branchen mit saisonalen Schwankungen, wie z. B. im Einzelhandel.
Ja, die Verdienstgrenze kann für Teilmonate angepasst werden. Wenn ein Minijob nicht den gesamten Monat über besteht, beispielsweise bei Arbeitsaufnahme oder -beendigung mitten im Monat, wird die Verdienstgrenze anteilig berechnet. In solchen Fällen zählt nur der Verdienst innerhalb des tatsächlich gearbeiteten Zeitraums. Für Arbeitnehmer bedeutet das, dass selbst ein höherer Monatsverdienst die Grenze nicht gefährdet, solange der anteilige Betrag im Rahmen bleibt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten in solchen Fällen eine genaue Berechnung vornehmen, um den Minijob-Status zu sichern.
Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld werden auf die Verdienstgrenze angerechnet, was dazu führen kann, dass der Jahresbetrag von 6.672 Euro überschritten wird. In solchen Fällen ist es möglich, dass der Minijob-Status verloren geht und die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig wird. Dennoch gelten bestimmte Sonderzahlungen, wie z. B. eine Inflationsausgleichsprämie, in manchen Fällen als Ausnahme und werden nicht auf die Verdienstgrenze angerechnet. Wichtig ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer solche Sonderzahlungen rechtzeitig abklären und gegebenenfalls Rücksprache mit der Minijob-Zentrale halten, um Missverständnisse zu vermeiden.
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