Das Bundeskabinett hatte in der Corona-Krise den Anspruch auf Kurzarbeitergeld auf 28 Monate ausgeweitet. Mittlerweile wurden die pandemiebedingten Beschränkungen weitestgehend wieder aufgehoben. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld ist zum 30. Juni 2023 ausgelaufen. Damit gelten wieder die Voraussetzungen, die vor der Pandemie galten. Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen, die Kurzarbeit in Anspruch nehmen müssen, aber weiterhin. Viele Arbeitgeber, die Kurzarbeitergeld abrechnen müssen, sind zur Führung von Arbeitszeitnachweisen (Arbeits-, Ausfall- und Fehlzeiten) verpflichtet. Dieser Beitrag stellt einen kostenlosen Arbeitszeitnachweis Kurzarbeit bereit.
Arbeitszeitnachweis Kurzarbeit 2025
Der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit ist nicht mehr gültig. Es gilt wieder folgende Regelung: Mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb müssen von Arbeitsausfall betroffen sein. Die Betriebe müssen negative Arbeitszeitsalden – das heißt Minusstunden – aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer können kein Kurzarbeitergeld mehr beantragen. Arbeitgeber und Personalabteilungen müssen die, während der Kurzarbeit geleisteten Arbeitszeiten, dokumentieren. Auch Ausfall- und Fehlzeiten fallen unter die Dokumentationspflicht. Den Nachweis für den jeweiligen Kalendermonat muss jedes Unternehmen innerhalb von drei Monaten beim Arbeitsamt einreichen. Nach Ende des Arbeitsausfalls erfolgt eine Prüfung, da das Kurzarbeitergeld – abgekürzt KUG – von der Agentur für Arbeit nur unter Vorbehalt ausgezahlt wird.
Unternehmen müssen für Kurzarbeiter folgende Daten bei der Agentur für Arbeit einreichen: die tägliche Arbeitszeit und die Anzahl der Kurzarbeitsstunden für diesen Tag. Monatliche Feiertage müssen gesondert ausgewiesen werden, da die Vergütung für Feiertage ausschließlich vom Arbeitgeber zu zahlen sind. Auch Krankentage müssen dokumentiert werden. Die Arbeitsagentur kontrolliert die Arbeitszeitnachweise zusammen mit der Lohnabrechnung und prüft abschließend, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorlagen.
Dabei ist die Soll-Arbeitszeit der tatsächlichen Arbeitszeit gegenüberzustellen. Dann werden die tatsächlichen Arbeitsstunden eingetragen.
Excel-Arbeitsnachweis mit Ausweis der Kurzarbeit – Kostenlose Vorlage zum Download
Laden Sie hier kostenlos den Kurzarbeitsnachweis für das Jahr 2025 als Excel-Datei herunter. Einfach ausdrucken und ausfüllen oder direkt in der Excel Tabelle Zeiten eintragen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Mit der Freeware-Version können Sie alle Mitarbeiter verwalten und im Januar mit der Dokumentation der Kurzarbeit beginnen.
Die aktuell seit Juli 2023 geltenden Regelungen zur Anzeige, Antrag und Berechnung des Kurzarbeitergeldes finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de
Arbeitsnachweis oder Arbeitszeitnachweis 2025
Die Tabellen für die Jahr 2024, 2023, 2022, 2021 und 2020 haben wir hier für Sie hinterlegt.
Im Übrigen kann Kurzarbeitergeld auch für Auszubildende beantragt werden. In der Regel sind Auszubildende aber nicht von Kurzarbeit betroffen. Die Anordnung von Überstunden während der Kurzarbeit ist grundsätzlich unzulässig. Geringfügige Beschäftigte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können kein Kurzarbeitergeld erhalten.
Digitale Erfassung statt manueller Mühen
Eine weitere Möglichkeit, Kurzarbeit möglichst schnell und einfach zu erfassen, ist die Einführung einer digitalen Zeiterfassung. Durch ein Stempeluhr-Terminal direkt in der Produktionshalle, im Umkleideraum oder auch mit RFID-Chip am Terminal bereits im Eingangsbereich, erfassen ihre Mitarbeiter ab sofort minutengenau ihre Arbeitszeiten am Arbeitsplatz. Jedem Mitarbeiter weisen Sie eine eigene KUG-Regel zu (30 %, 50 % Kurzarbeit) und das manuelle Ausweisen und Dokumentieren fällt weg.
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